Meine Frage an die Bundesregierung

Mündliche Frage zur Zusammenarbeit mit der kurdischen Regionalbehörde in Nord-Ostsyrien

Mündliche Frage der Abgeordneten Gökay Akbulut für den Monat Januar 2021 (schriftlich beantwortet)

(Monat 1 2021, Arbeits-Nr. 69)

Frage für den Monat Januar

Wie gestaltet sich die Zusammenarbeit mit den kurdischen Regionalbehörden in Nordostsyrien und der Bundesregierung bei der Rückholung der deutschen Anhänger/-innen der Terrormiliz „Islamischer Staat“ (IS), die in von kurdischen Sicherheitskräften kontrollierten Lagern inhaftiert sind bzw. waren (siehe www.dw.com/de/deutsche-is-r%C3%BCckkehrerinam-flughafen-festgenommen/a-56001887), und sind noch weitere Rückholaktionen mit den kurdischen Regionalbehörden vereinbart (bitte so konkret wie möglich ausführen, inwieweit es einen Austausch mit den kurdischen Regionalbehörden gab)?

Antwort der Bundesregierung

Die Bundesregierung hat stets betont, dass sie bei der Rückholung von deutschen Staatsangehörigen aus den Lagern im Norden Syriens auf die Unterstützung verschiedener Akteure angewiesen ist. Hierzu zählen auch die kurdischen Stellen in Nordostsyrien, mit denen die Bundesregierung bei vergangenen Rückholaktionen über Monate im Austausch stand. Im Fokus der Gespräche standen Fragen der Feststellung des Aufenthalts und Identifizierung von rückzuholenden Personen sowie logistische Aspekte. Weitere Rückholaktionen, insbesondere von Kindern, sind angedacht. Rückführungen von Frauen werden von Stellen der kurdischen Selbstverwaltung mit Hinweis auf eigene Strafverfolgungsinteressen aber grundsätzlich abgelehnt.


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