Militäroperationen der Türkei gegen PKK-Stellungen im Nordirak aus völkerrechtlicher Sicht


WD-Gutachten

Der Konflikt zwischen der Türkei und der – in der Türkei und in den meisten westlichen Ländern als Terrororganisation verbotenen – Arbeiterpartei Kurdistans (PKK) dauert bereits seit mehreren Jahrzehnten an und erstreckt sich nicht nur auf das Territorium der Türkei, sondern auch auf benachbarte Staaten wie Syrien, Irak und Iran. Insbesondere im Norden des Iraks, nahe der Grenze zu Iran und der Türkei, bestehen im Kandil-Gebirge seit den 1980-er Jahren gut geschützte Stellungen der PKK. Berichten zufolge befindet sich dort auch das Hauptquartier der PKK.

[…] Die jüngsten Operationen des türkischen Militärs wurden zwischen dem 14. und dem 17. Juni 2020 unter den Decknamen „Adlerkralle“ bzw. „Tigerkralle“ geführt. Dabei griffen türkische Flugzeuge und Drohnen mehrere Stellungen der PKK, vorwiegend in den Kandil-Bergen nahe der
iranischen Grenze im Osten, aber auch im westlich an der Grenze zu Syrien gelegenen Sindschar sowie südlich der Hauptstadt Erbil an.
Das türkische Militär kündigte unter entsprechender medialer Begleitung eine Bodenoffensive an. Kurdischen Medien zufolge wurden im Zuge der genannten Luftangriffe neben den PKK-Kämpfern auch mehrere Zivilisten verletzt und getötet. In anderen Presseberichten wird dieses Lagebild differenzierter dargestellt.

Der Auftraggeber fragt nach der völkerrechtlichen Bewertung des türkischen Vorgehens im Nordirak. Diese wird unter den Punkten 2. (Verstoß gegen das Gewaltverbot) und 3. (humanitäres Völkerrecht) vorgenommen. Abschließend wird auf die Handlungsmöglichkeiten Deutschlands auf
der internationalen Ebene unter den Punkten 4. und 5. eingegangen.

Zur Ausarbeitung des Wissenschaftlichen Dienst des Bundestags Gutachten


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