Den Schutz von geflüchteten Frauen in (und nach) #COVID 19-Zeiten sicherstellen

Ein Drittel aller geflüchteten Menschen, die nach Deutschland kommen, sind Frauen. Sie sind von Verfolgung, Krieg und Vertreibung, Hunger, Armut und den Folgen von Umweltkatastrophen betrof­fen. Sexualisierte Gewalt bedroht sie nicht nur in ihren Herkunftsländern, sondern auch während und nach der Flucht.

In Deutschland angekommen setzt sich ihre oft dramatische Situation durch unsichere Unterkunfts-und Hygienemöglichkeiten, langwierige Asylverfahren und fehlende Präventions- und Interventions­konzepte zur Bekämpfung von Gewalt in Gemeinschaftsunterkünften und Erstaufnahmeeinrichtungen fort. Die Bundesregierung reagierte zwar in der Vergangenheit auf diese oft untragbare Situation mit der Entwicklung von Gewaltschutzkonzepten, schob die Hauptverantwortung dabei jedoch immer wieder auf die Bundesländer. Aus der Praxis gibt es wiederholt massive Hinweise darauf, dass es an Sensibilisierung der am Asylverfahren beteiligten Anhörer*innen und Entscheider*innen des BAMF fehlt. So kommt es weiterhin vor, dass geschlechtsspezifische Verfolgung als ,privates Problem‘ bzw. unpolitisch und damit häufig als asylunerheblich eingestuft wird‘. Dies widerspricht dem Asylgesetz und der EU-Qualifikationsrichtlinie, die festlegen, dass eine Verfolgung wegen der Zugehörigkeit zu einer bestimmten sozialen Gruppe vorliegen kann, wenn sie alleine an das Geschlecht anknüpft.

Die Lebensbedingungen für geflüchtete Frauen haben sich durch den Ausbruch der COVID-19 Pan­demie immens verschärft. Häufig müssen sie aufs Engste in Massen- und Sammelunterkünften leben, in denen sie mit ihnen unbekannten Menschen untergebracht sind. Besonders in isolierten Sammel­lagern, in welchen sich die drastische Situation aufgrund der Pandemie zugespitzt hat, gibt es weiter­hin keinen ausreichenden Schutz, weder vor sexualisierten Übergriffen durch andere Bewoh-ner*innen, Sozialarbeiter*innen oder Wachdiensmitarbeiter*innen noch vor der Pandemie. Eine Um­setzung von Abstandsregelungen, Quarantänemaßnahmen oder Hygienekonzepten ist für die Frauen, wie auch für die anderen Bewohner der Einrichtungen, unmöglich.

Deshalb fordern wir unmittelbar:

• die UN-Resolution 1325 „Frauen, Frieden, Sicherheit“ des UN-
Sicherheitsrates incl. ihrer Folgeresolutionen sowie die Istanbul-Konvention vollumfänglich und vorbehaltlos auf allen Ebenen umzusetzen.

• alle geflüchteten Menschen nach § 49 Abs. 2 AsylG aus Sammelunterkünften zu entlassen und sie hierbei unter der besonderen Berücksichtigung der Bedürfnisse geflüchteter Frauen (z.B. abschließbare Einzelzimmer usw.) dezentral mit sicheren Wohneinheiten zu versorgen.

• Den individuellen Zugang zum Gewaltschutz und die Umsetzung von Gewaltschutzkonzepten für alle geflüchteten Frauen sicherzustellen.

Dies beinhaltet u.a.:
– dass geflüchtete Frauen mehrsprachige und ihrer besonderen Lage angepasste Beratung erhalten, incl. Informationsmaterial und Aufklärung über ihre Rechte, damit externe Beratungsstrukturen greifen, müssen Frauenräume eingerichtet sein.
– die Entscheidung, ob bei geschlechtsspezifische Gewalt Täter oder Opfer die Einrichtung verlassen müssen, muss sich an Sicherheitsfragen der Opfer orientieren und darf nicht durch Wohnsitzauflagen eingeschränkt werden.
– Abdeckung der Unterbringungskosten bei Flucht in Frauenhaus

• ehrenamtlichen Helfer*innen weiterhin Zugang zu in Gemeinschaftsunterkünften lebenden geflüchteten Menschen, insbesondere zu Frauen, die Beratung und Unterstützung brauchen, zu gewähren.

• zusätzliche Personalmittel, um den gestiegenen Beratungs- und Betreuungsbedarf abdecken zu können, bereit zu stellen.

• Das Wachpersonal gemischtgeschlechtlich zu besetzen

Darüber hinaus fordern wir:

• mit Blick auf die hohe Gewaltbetroffenheit von Frauen und ihre gesundheitliche Gefährdung legale und sichere Einreisewege zu schaffen.

• Familiennachzug auch während der durch die Pandemie bedingten Beschränkungen sicher zu stellen.

• sich in allen internationalen Gremien für das Recht auf reproduktive Gesundheit, umfassenden Zugang zu Verhütung und Straffreiheit von Schwangerschaftsabbrüchen für alle Frauen einzusetzen und auch hierzulande umzusetzen

• unabhängige Nichtregierungsorganisationen und staatliche Stellen beim Aufbau von ganzheitlichen stress- und traumasensiblen Unterstützungsangeboten für Überlebende sexualisierter Gewalt finanziell und politisch zu unterstützen

• zum Schutz von Frauen und Kindern in Kriegsgebieten das Instrument des unbewaffneten zivilen Peacekeepings (unarmed civilian protection, UCP) massiv politisch und finanziell zu unterstützen

Schutz von geflüchteten Frauen in #COVID-19-Zeiten



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