Meine Frage an die Bundesregierung
Schriftliche Frage der Abgeordneten Gökay Akbulut
Schriftliche Fragen der Abgeordneten Gökay Akbulut für den Monat Juli 2019
(Monat Juli 2019, Arbeits-Nr. 7/321 und 7/322)
Fragen für den Monat Juli
- Bei wie vielen, in Deutschland lebenden, türkischen Staatsangehörigen gab es im Rahmen des FKAustG (Automatischer Austausch von Informationen über Finanzkonten in Steuersachen nach dem Finanzkonten-Informationsaustauschgesetz) einen Datenaustausch mit türkischen Behörden und zu wie vielen Ermittlungsverfahren hat dies bisher geführt?
- Wie häufig wurde der Informationsaustausch im Rahmen des FKAustG von türkischer Seite aus gestellt?
Antwort der Bundesregierung
Die Teilnahme an dem automatischen Austausch von Informationen über Finanzkonten nach dem Finanzkonten-Informationsaustauschgesetz (FKAustG) setzt für Nicht-Mitgliedstaaten der Europäischen Union u. a. das Wirksamwerden der Mehrseitigen Vereinbarung zwischen den zuständigen Behörden über den automatischen Austausch von Informationen über Finanzkonten vom 29. Oktober 2014 (CRS-MCAA) voraus.
Jeder teilnehmende Staat ist nach § 7 der CRS-MCAA dazu verpflichtet, das Vorhandensein aller rechtlichen und tatsächlichen Voraussetzungen für den automatischen Informationsaustausch über Kontoinformationen gegenüber der OECD zu notifizieren.
Eine entsprechende Notifikation wurde von der Türkei bisher nicht hinterlegt, sodass die notwendigen Voraussetzungen für den automatischen Austausch von Informationen über Finanzkonten zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Türkei derzeit nicht vorliegen. Es wurden daher keine Finanzkonteninformationen an die Türkei übersandt oder aus der Türkei bezogen.
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