Meine Frage an die Bundesregierung
Schriftliche Frage der Abgeordneten Gökay Akbulut
Schriftliche Frage der Abgeordneten Gökay Akbulut für den Monat Juni 2019
(Monat Juni 2019, Arbeits-Nr. 6/193)
Frage für den Monat Juni
Inwieweit wird die Bundesregierung die Leitlinien für befristete Regelungen für die Ausschiffung mit dem Titel „Guidelines on temporary arrangements for disembarkation“, die auf europäischer Ebene in einem „Working Paper“ festgelegt wurden, (WK 7219/2019 INIT) und in Bezug auf bewährten Verfahren basieren und entwickelt
wurden, die in früheren Fällen von Landungen angewandt wurden, welche sich auf eine koordinierende Rolle der Kommission und die Unterstützung durch die zuständigen Behörden stürzen, wobei der Rahmen vorübergehender Natur sein soll, und die Beteiligung der Mitgliedsstaaten auf freiwilliger Basis erfolgen soll, anwenden,
und welche Staaten sind nach Kenntnis der Bundesregierung ebenfalls gewillt diese befristete Regelung für Ausschiffung anzuwenden (bitte einzelne Mitgliedsstaaten auflisten) ?
Antwort der Bundesregierung
Das von der rumänischen EU-Ratspräsidentschaft im Rahmen der Sitzung des Ausschusses der Ständigen Vertreter der Mitgliedstaaten am 13. Juni 2019 als Fortschrittsbericht vorgestellte Dokument (Ratsdok. WK 7219/2019 INIT) fasst die bislang erzielten Ergebnisse der Beratungen in den europäischen Gremien zusammen und
stützt sich dabei auf bewährte Praktiken aus der Vergangenheit, um einen vorhersehbaren Ablauf für Seenotrettungsfälle im Rahmen eines künftigen Mechanismus zu beschreiben.
Die Abstimmungen im Kreise der Mitgliedstaaten dauern an. Die rumänische EU-Ratspräsidentschaft kündigte an, der künftigen finnischen EU-Ratspräsidentschaft das Arbeitspapier zu übergeben, damit die Beratungen auf dieser Grundlage fortgesetzt werden können. Die Bundesregierung hat die rumänische EU-Ratspräsidentschaft bei ihren Bemühungen um die Etablierung eines temporären Mechanismus zur Ausschiffung und Verteilung von aus Seenot geretteten Personen unterstützt und wird dies auch weiterhin im Rahmen der künftigen finnischen EU-Ratspräsidentschaft tun und die Verhandlungen konstruktiv und kompromissorientiert begleiten.
Aus Gründen der Vertraulichkeit trifft die Bundesregierung grundsätzlich keine Aus sagen über die Positionen europäischer Partner im Rahmen von internen Beratungen.
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