Meine Frage an die Bundesregierung
Schriftliche Frage der Abgeordneten Gökay Akbulut
Schriftliche Frage der Abgeordneten Gökay Akbulut für den Monat Juni 2019
(Monat Juni 2019, Arbeits-Nr. 6/31)
Frage für den Monat Juni
Wie viele der in Deutschland lebenden Verurteilten/Tatverdächtigen des Sivas-Massakers (siehe Bundestagsdrucksache 19/9513) haben laut den Daten im Register der Entscheidungen in Staatsangehörigkeitsangelegenheiten (EStA) beim Bundesverwaltungsamt (BVA) einen Einbürgerungsantrag gestellt, und wie wurde darüber entschieden?
Antwort der Bundesregierung
Um eine Person, zu der Daten aus dem Register der Entscheidungen in Staatsangehörigkeitsangelegenheiten (EStA) beim Bundesverwaltungsamt (BVA) abgerufen
werden sollen, zweifelsfrei zu identifizieren, ist es zwingend erforderlich, dass neben dem vollständigen Namen mindestens auch das vollständige Geburtsdatum angegeben wird (sog. Pflichtangaben). Anhand der Angaben in der Frage ist es somit nicht möglich, eine Auskunft aus dem Register EStA einzuholen. Im Übrigen finden Erhebungen zu Einbürgerungsanträgen
nach § 36 des Staatsangehörigkeitsgesetzes nicht statt
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