Meine Frage an die Bundesregierung


Schriftliche Frage der Abgeordneten Gökay Akbulut

Schriftliche Frage der Abgeordneten Gökay Akbulut vom April 2019

(Monat April 2019, Arbeits-Nr. 4-066)

Frage für den Monat April

Wie viele Personen haben bei Deutsch-Prüfungen des Goethe-Instituts im Ausland im Rahmen des Ehegattennachzugs in den Jahren 2017 bzw. 2018 den Test „Start Deutsch 1“ bestanden bzw. nicht bestanden (bitte auch nach den sechs relevantesten Herkunftsstaaten aufschlüsseln), und in wie vielen Fällen wurde in diesem Zeitraum von der Härtefallregelung nach § 30 Abs. 1 Satz 3 Nummer 6 Aufenthaltsgesetz Gebrauch gemacht und der Nachzug ohne Sprachnachweis ermöglicht, weil Bemühungen zum Spracherwerb als unzumutbar angesehen wurden (gegebenenfalls bitte zumindest einen ungefähren Schätzwert angeben)?

Antwort der Bundesregierung

Für das vom Auswärtigen Amt institutionell geförderte Goethe-Institut können die entsprechenden Angaben für die Jahre 2017 und 2018 der anliegenden Tabelle ent­nommen werden. Es werden die Zahlen für die sechs Herkunftsländer mit dem höchsten Prüfungsaufkommen übermittelt.

Die Bundesregierung erhebt keine Daten dazu, in wie vielen Fällen von der Härtefall-regelung nach § 30 Abs. 1 Satz 3 Nummer 6 Aufenthaltsgesetz Gebrauch gemacht und der Ehegattennachzug ohne Sprachnachweis ermöglicht wurde.

Anlage zur Antwort der Bundesregierung zur Schriftlichen Frage 4-066 der Abgeordneten Gökay Akbulut (siehe Dokument)

 


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