Osterappell zur Seenotrettung


Am 30. Juni 2000, vor fast 20 Jahren, bekannte sich der Deutsche Bundestag mit dem Osterappell „Humanitäre Grundsätze in der Flüchtlingspolitik beachten“ zum umfassenden Flüchtlingsschutz. Der von Christian Schwarz-Schilling (CDU) und Claudia Roth (Bündnis 90/Die Grünen) initiierte Gruppenantrag fand breite Unterstützung bei insgesamt 230 Abgeordneten aller damals im Bundestag vertretenen Fraktionen. Anlehnend an diesen Appell fordern wir heute als Abgeordnete des Deutschen Bundestages die Bundesregierung auf, sich für den Schutz von Menschenleben auf dem Mittelmeer und die Einhaltung der Menschenrechte einzusetzen.

Allein in 2018 sind laut Angaben des UN-Flüchtlingshilfswerks mindestens 2.275 Menschen bei dem Versuch, das Mittelmeer zu überqueren, ertrunken. Die tatsächliche Zahl der Todesopfer dürfte deutlich höher sein. Das Sterben an den Grenzen Europas erschüttert uns zutiefst und wir sind vereint in dem Streben, diese humanitäre Katastrophe unverzüglich zu beenden und das Menschenrecht auf Leben und körperliche Unversehrtheit zu schützen.

Menschen, die auf hoher See in Seenot geraten, vor dem Ertrinken zu retten, ist ein humanitärer Imperativ, der nicht verhandelbar ist. Wir, die Unterzeichnerinnen und Unterzeichner dieses Appells, bekennen uns zu der humanitären Pflicht, dass Menschen aus Seenot gerettet und gemäß internationalem Recht in Sicherheit gebracht werden müssen.

Immer häufiger kam es in jüngster Zeit vor, dass einzelne EU Mitgliedstaaten, insbesondere Italien, die Erlaubnis zum Anlegen verweigerten. Schiffe der zivilen Seenotrettung mussten mitsamt der Geretteten an Bord tage-, zum Teil wochenlang, auf offener See unter schwierigsten Bedingungen ausharren, bevor unter den Regierungen der EU Mitgliedsstaaten eine Einigung zur Aufnahme erzielt werden konnte. Dies stellt eine zusätzliche Gefahr dar und führt zu unwürdigen Zuständen für die geretteten Menschen. Auch mit Blick auf die humanitären Grundsätze der Europäischen Union ist dies nicht hinnehmbar. Es darf nicht sein, dass die im See- und Völkerrecht verbriefte Pflicht zur Rettung auf hoher See in Frage gestellt wird. Schiffskapitäne sollen nicht befürchten müssen, für die Rettung und Ausschiffung strafrechtlich verfolgt zu werden. Die Ausschiffung in einen sicheren Hafen muss international vorhersehbar, transparent und verlässlich geregelt werden. Sonst drohen Handelsschiffen, die zur Seenotrettung verpflichtet sind, aus der Erfüllung dieser Pflicht unkalkulierbare wirtschaftliche Risiken zu erwachsen.

Menschenrechtsorganisationen, aber auch das Auswärtige Amt, schildern immer wieder eindrücklich, wie katastrophal die Lage für Schutzsuchende in Libyen ist. Das Land, in dem die gewaltsamen Konflikte um die politische Vorherrschaft jüngst wieder eskaliert sind, verfügt über kein Asylsystem und hat die Genfer Flüchtlingskonvention nicht ratifiziert. Libyen erkennt zudem die Tätigkeit des UN-Flüchtlingshilfswerk (UNHCR) auf libyschem Territorium formal nicht an. Rund 5.700 Menschen sind willkürlich und unter menschenunwürdigen Bedingungen in offiziellen, staatlich betriebenen Lagern interniert. Hinzu kommt eine unbekannte Zahl inoffizieller Lager, in denen die Bedingungen noch schlechter sind. Schutzsuchende sind in Libyen ausnahmslos schwersten Menschenrechtsverletzungen, wie Folter, Misshandlung, sexueller Gewalt, Ausbeutung und Zwangsarbeit, ausgesetzt, bis hin zu willkürlichen Hinrichtungen.

Wir, die Unterzeichnerinnen und Unterzeichner dieses Appells, stellen daher fest, dass Menschen, die auf der Suche nach Schutz in Seenot geraten sind, aufgrund der menschenrechtlich unhaltbaren Zustände in Libyen nicht dorthin zurück verbracht werden dürfen. Dies würde klar im Widerspruch zum im Völkerrecht verankerten Non-Refoulement-Gebot stehen.

Wir nehmen zur Kenntnis und unterstützen, dass sich die zivile Seenotrettung aus dem Umstand heraus organisiert hat, dass die europäischen Mitgliedstaaten keine eigene Seenotrettung etabliert haben. Dass eine wachsende Zahl an Städten und Gemeinden in Deutschland und Europa sich zur Aufnahme von aus Seenot geretteten Menschen bereit erklärt, ist ein klarer Appell an die europäischen Regierungen, der politisch ernst zu nehmen ist.

 

Mit dem Wissen hierüber stellen wir folgende Forderungen an die Bundesregierung:

1. Die Bundesregierung muss sich in der EU und bei den Mitgliedstaaten für den Aufbau eines europäisch organisierten und finanzierten zivilen Seenotrettungssystems einsetzen.

2. Die Bundesregierung muss sich, notfalls mit einer Koalition williger EU Mitgliedsstaaten, für einen an humanitären und rechtsstaatlichen Grundsätzen ausgerichteten Verteilmechanismus von allen aus Seenot geretteten Menschen einsetzen. Auf dem Mittelmeer geretteten Menschen darf der Zugang zu einem fairen Asylverfahren nicht verwehrt werden.

3. Der Bundesinnenminister muss den Kommunen und Gemeinden, die freiwillig aus Seenot gerettete Menschen aufnehmen wollen, so schnell wie möglich eine Zusage erteilen und bei der konkreten Aufnahme dieser Schutzsuchenden unterstützen.

4. Wir fordern die Bundesregierung und die europäischen Regierungen eindringlich dazu auf, sich für die unverzügliche Freilassung aller internierten Schutzsuchenden in Libyen einzusetzen und die zügige Evakuierung nach Niger sowie die Aufnahme durch das Resettlementprogramm der Vereinten Nationen zu unterstützen.


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