Meine Frage an die Bundesregierung


Schriftliche Frage der Abgeordneten Gökay Akbulut

Schriftliche Frage der Abgeordneten Gökay Akbulut von März 2019

(Monat März 2019, Arbeits-Nr. 3-288)

Frage für den Monat Februar

Inwieweit wurden nach Kenntnis der Bundesregierung die Bestimmungen der Euro­päischen Union zum Asylrecht im Hinblick auf Aufnahmebedingungen und Asylver­fahren, welche die spezifischen Bedarfe von besonders gefährdeten geflüchteten und asylsuchenden Frauen bei allen Integrationsmaßnahmen widerspiegeln, in nationa­les Recht integriert?

Antwort der Bundesregierung

Die Bestimmungen der Europäischen Union (EU) zu Aufnahmebedingungen und Asyl­verfahren wurden in deutsches Recht umgesetzt. Die Zuständigkeit für die Aufnahme und Unterbringung der Asylbewerberinnen und Asylbewerber wie auch für den Zugang zum Bildungssystem liegt dabei bei den Ländern.

Die EU hat keine Kompetenz, verpflichtende Harmonisierungsmaßnahmen für die Mit­gliedstaaten bezüglich Integrationsmaßnahmen festzulegen, vgl. Art. 79 Abs. 4 des Ver­trages über die Arbeitsweise der Europäischen Union (AEUV). EU-Regelungen, die die spezifischen Bedarfe von besonders gefährdeten asylsuchenden Frauen bei Integrati­onsmaßnahmen widerspiegeln, sind der Bundesregierung nicht bekannt.

 


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