Meine Frage an die Bundesregierung
Schriftliche Frage der Abgeordneten Gökay Akbulut
Schriftliche Frage der Abgeordneten Gökay Akbulut von März 2019
(Monat März 2019, Arbeits-Nr. 3-288)
Frage für den Monat Februar
Inwieweit wurden nach Kenntnis der Bundesregierung die Bestimmungen der Europäischen Union zum Asylrecht im Hinblick auf Aufnahmebedingungen und Asylverfahren, welche die spezifischen Bedarfe von besonders gefährdeten geflüchteten und asylsuchenden Frauen bei allen Integrationsmaßnahmen widerspiegeln, in nationales Recht integriert?
Antwort der Bundesregierung
Die Bestimmungen der Europäischen Union (EU) zu Aufnahmebedingungen und Asylverfahren wurden in deutsches Recht umgesetzt. Die Zuständigkeit für die Aufnahme und Unterbringung der Asylbewerberinnen und Asylbewerber wie auch für den Zugang zum Bildungssystem liegt dabei bei den Ländern.
Die EU hat keine Kompetenz, verpflichtende Harmonisierungsmaßnahmen für die Mitgliedstaaten bezüglich Integrationsmaßnahmen festzulegen, vgl. Art. 79 Abs. 4 des Vertrages über die Arbeitsweise der Europäischen Union (AEUV). EU-Regelungen, die die spezifischen Bedarfe von besonders gefährdeten asylsuchenden Frauen bei Integrationsmaßnahmen widerspiegeln, sind der Bundesregierung nicht bekannt.
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