Meine Frage an die Bundesregierung


Schriftliche Frage der Abgeordneten Gökay Akbulut

Schriftliche Frage der Abgeordneten Gökay Akbulut vom 27. Februar 2019

(Monat Februar 2019, Arbeits-Nr. 02/453)

Frage für den Monat Februar

Wieso hat die Bundesregierung in die von ihr eingesetzte Fachkommission Integrationsfähigkeit keine Vertreterinnen von Migrantenselbstorganisationen einberufen, und kann sich die

Bundesregierung vorstellen, entsprechende Vertreterinnen nachträglich noch einzuberufen?

Antwort der Bundesregierung

Die Berufung in die Fachkommission zu den Rahmenbedingungen der Integrationsfähigkeit ist durch das Bundeskabinett am 30. Januar 2019 ad personam erfolgt.

Der unabhängigen Fachkommission gehören renommierte Persönlichkeiten aus Wissenschaft und Praxis an, die im Rahmen der Kommissionsarbeit keine
Organisation, Institution oder andere Stelle vertreten.

Die Fachkommission wird unabhängig und ergebnisoffen arbeiten und soll bis Mitte 2020 einen Bericht vorlegen, den der Deutsche Bundestag erhält. Dafür kann sie – beispielsweise in Form von öffentlichen Anhörungen und Fachgesprächen – den Dialog mit der Zivilgesellschaft suchen und den Sachverstand wichtiger integrationspolitischer Akteurinnen und Akteure wie der Migrantenorganisationen, der Freien Wohlfahrtspflege, der Stiftungen, der Sozialpartner sowie der Kommunalen Spitzenverbände und der Länder hinzuziehen.

Weitere Berufungen in die Fachkommission sind nicht vorgesehen.


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