Meine Fragen an die Bundesregierung


Mündliche Frage zum Hungerstreik

Mündliche Fragen für den Monat Februarer (1/02)

Frage 67:

Welchen Wissensstand hat die Bundesregierung über deutsche Staatsangehörige und Personen, die ihren dauerhaften Aufenthalt in Deutschland haben und sich in einem unbefristeten Hungerstreik für ein Ende der Isolation des in der Türkei inhaftierten Abdullah Öcalans befinden und inwieweit befasst sich die Bundesregierung mit den Hungerstreikenden, insbesondere ihrem gesundheitlichen Zustand und ihren Forderungen?

Antwort der Bundesregierung

Mit Blick darauf, dass das Versammlungsrecht nach der Kompetenzordnung des Grundgesetzes generell in der Zuständigkeit der Länder liegt, sind der Bundesregierung die in der nachstehenden Tabelle aufgelisteten Informationen zu den in Frage 68 genannten Aktivitäten bekannt. In dieser Übersicht werden 120 Veranstaltungen und öffentlichkeitswirksame Aktionen mit Themenbezug „Hungerstreik/Freiheit Öcalans“ aufgeführt, welche bundesweit im Zeitraum vom 7. November 2018 (Beginn Hungerstreik Leyla Güven) bis zum 15. Februar 2019 durchgeführt wurden. Die Sicherheitsbehörden des Bundes und der Länder beobachten auch dieses Geschehen unter dem Aspekt möglicher Risiken für die Sicherheitslage. An Spekulationen zu Lageentwicklungen beteiligt sich die Bundesregierung generell nicht.

Tabelle siehe Plenarprotokoll https://dipbt.bundestag.de/dip21/btp/19/19082.pdf


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