Meine Fragen an die Bundesregierung

Mündliche Fragen zur Vereinbarung zwischen Griechenland und Deutschland

Mündliche Fragen für den Monat November (1/11)

Frage 49

Inwieweit soll die Herausgabe der Vereinbarung zwischen Griechenland und Deutschland (http://rsaegean.org/the-administrative-arrangement-between-greece-and-germany/?fbclid=IwAR2Txl3WfxXxRE2-afr4cwelFaEWLWGu6B-8W8o950YKGzD9eP7GIWtPG88 ) an den Bundestag die Verhandlungen mit Italien gefährden (Siehe Frage 49 für die Fragestunde des Deutschen Bundestages am 17. Oktober 2018) und inwieweit sieht die Bundesregierung die Begründung der Ablehnung mit den Vorgaben aus dem EUZBBG als vereinbar an?

Antwort der Bundesregierung

Zunächst weise ich darauf hin, dass das Gesetz über die Zusammenarbeit von Bundesregierung und Deutschem Bundestag in Angelegenheiten der Europäischen Union (EUZBBG) hinsichtlich der Absprache mit Griechenland nicht einschlägig ist. Es handelt sich hierbei um eine rein bilaterale Absprache, die bei einer Gesamtbetrachtung der Umstände in keinem Ergänzungs- oder  sonstigen besonderen Näheverhältnis zum Recht der Europäischen Union steht und damit keine Angelegenheit der Europäischen Union im Sinne von Artikel 23
Absatz 2 des Grundgesetzes (GG) darstellt.
Wie bereits bei vergangenen Anfragen mitgeteilt, ist die bilaterale Rahmenabsprache des Bundesministeriums des Innern, für Bau und Heimat mit dem italienischen Innenministerium über ein gemeinsames Handeln zur Migrationssteuerung auf See und Eindämmung der Sekundärmigration auf Arbeitsebene finalisiert worden und hängt derzeit noch von der abschließenden politischen Zustimmung der italienischen Seite ab. Die Herausgabe der Vereinbarung mit Griechenland in unmittelbarer zeitlicher Nähe hierzu hätte dieses Verhandlungsergebnis und einen zeitnahen Abschluss der Verhandlungen grundsätzlich gefährden können. Die in der Absprache mit Griechenland enthaltenen Details lassen Rückschlüsse auf den dort erfolgten Meinungsbildungsprozess zu, und es ist nicht auszuschließen, dass dies im Verhältnis mit Italien als Referenz zum Zwecke von Nach- oder sogar Neuverhandlungen herangezogen wird. Aus diesem Grunde erfolgte daher zunächst keine Herausgabe der Vereinbarung mit Griechenland.
In der Folge hat sich jedoch zuletzt gezeigt, dass derzeit noch immer nicht konkret absehbar ist, wann die italienische Seite ihre politische Zustimmung zur Absprache erteilen wird. Unter Berücksichtigung dieser Entwicklungen ist die Bundesregierung nunmehr zu dem Ergebnis gelangt, die Vereinbarung mit Griechenland herauszugeben. Die Vereinbarung wird dem Präsidenten des Bundestages zeitnah übermittelt.

http://dip21.bundestag.de/dip21/btp/19/19060.pdf

 



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