Türkische Parlaments- und Präsidentschaftswahlen in Deutschland


An den anstehenden türkischen Parlaments – und Präsidentschaftswahlen sind über 1,4 Millionen türkische Staatsangehörige in Deutschland wahlberechtigt. Ich befrage die Bundesregierung, inwiefern die türk. Regierung sie in Kenntnis gesetzt hat und ob Bundesmittel zur Gewährleistung der Sicherheit eingesetzt werden:

 

Schriftliche Frage der Abgeordneten Gökay Akbulut

(Monat April 2023, Arbeits-Nr. 23-04-0022)

Inwiefern hat die türkische Regierung die Bundesregierung über die aktuellen türkischen Präsidentschafts- und Parlamentswahlen in Deutschland in Kenntnis gesetzt (beispielsweise wo, in welchen Städten Urnen aufgestellt werden und wie lange abgestimmt werden kann), und werden für die Gewährleistung der Sicherheit Bundes- bzw. Landesmittel eingesetzt?

 

Antwort der Bundesregierung

Die türkische Botschaft hat per Verbalnote um Genehmigung der Einrichtung von Wahllokalen für die Stimmabgabe türkischer Staatsangehöriger bei den Präsidentschafts- und Parlamentswahlen gebeten.

Das Genehmigungsverfahren durch das Bundesministerium des Innern und für Heimat wird eingeleitet, sobald die dafür erforderlichen Angaben der türkischen Seite vollständig vorliegen. Die Prüfung der angefragten Wahllokale erfolgt durch die Landesbehörden. Zum gegenwärtigen Zeitpunkt können daher keine näheren Angaben gemacht werden.

Für den äußeren Schutz der Gebäude sowie für die Aufrechterhaltung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung außerhalb der Gebäude werden die deutschen Sicherheits- und Ordnungsbehörden des Bundes und der betroffenen Länder Sorge tragen.


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