Meine Frage an die Bundesregierung


Frage zur Rücküberstellung von Personen aus Drittstaaten

Schriftliche Frage der Abgeordneten Gökay Akbulut
(Monat September 2018, Arbeits-Nr. 9/237)

Schriftliche Frage für den Monat September

Was steht in der inhaltlichen Gliederung der in diesem Jahr geschlossenen Vereinbarung zwischen der Hellenischen Republik und der Bundesrepublik Deutschland bezogen auf die Rücküberstellung von Personen aus Drittstaaten, die bei Kontrollen an der deutsch-österreichischen Grenze aufgegriffen werden und einen Asylantrag stellen möchten?

Antwort der Bundesregierung

Die Zurückweisungsabsprache des Bundesministeriums des Innern, für Bau und Heimat mit dem griechischen Migrationsministerium wurde am 18. August 2018 gezeichnet und am selben Tag wirksam. Zum Inhalt der Absprache kann im Wesentlichen Folgendes mitteilt werden:
• Zurückweisung von bei Binnengrenzkontrollen an der deutschösterreichischen Grenze festgestellten Asylbewerbern, bei denen die Einreisevoraussetzungen nicht vorliegen und die bereits in Griechenland einen Asylantrag gestellt haben (sogenannte „EURODAC Treffer Kategorie 1“) innerhalb von 48 Stunden unmittelbar nach Griechenland.
• Keine Zurückweisung von unbegleiteten Minderjährigen.
• Über die Zurückweisung der Person werden die zuständigen griechischen Behörden im Wege einer Notifizierung durch die Bundespolizei informiert.
• Im Gegenzug zur Direktzurückweisungsmöglichkeit erklärt sich Deutschland entsprechend der am Rande des Europäischen Rats gegebenen Zusage zu einem Abbau der Familienzusammenführungs- ltfälle bis Ende 2018 bereit.
• Darüber hinaus erklärt sich Deutschland bereit, streitige Familienzusammenführungsverfahren erneut zu prüfen.


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