Einbürgerungen im Jahr 2024 und Einbürgerungskampagnen

Mündliche Fragen der Abgeordneten Gökay Akbulut
(Fragestunde am 29.Januar 2025)

  1. Welche Angaben kann die Bundesregierung zur Zahl der Einbürgerungen im Jahr 2024 machen (einschließlich einer Aufschlüsselung nach Bundesländern und den fünf häufigsten Herkunftsländern), und in wie vielen Fällen konnten Personen, die ohne eigenes Verschulden Sozialleistungen beziehen, nach Inkrafttreten des neuen Staatsangehörigkeitsrechts am 27. Juni 2024 im Rahmen der Härtefallregelung der Ermessenseinbürgerung die deutsche Staatsangehörigkeit erlangen?
  2. Welche Angaben kann die Bundesregierung zu öffentlich geförderten Kampagnen machen, die über Einbürgerungsmöglichkeiten informieren (bitte nach bundesweiten und regionalen Kampagnen aufschlüsseln), und welche Informationen kann sie zu aktuell mit Bundesmitteln geförderten Forschungsvorhaben zum Einbürgerungsprozess geben, einschließlich Evaluierungen und Datenerfassungen?

Antworten der Bundesregierung

  1. Zu den im Jahr 2024 erfolgten Einbürgerungen liegen der Bundesregierung bislang keine Erkenntnisse vor. Gemäß § 36 Absatz 1 des Staatsangehörigkeitsgesetzes (StAG) werden über die Einbürgerungen jährliche Erhebungen, jeweils für das vorausgegangene Kalenderjahr, als Bundesstatistik durchgeführt. Die Einbürgerungsstatistik 2024 wird durch das Statistische Bundesamt voraussichtlich gegen Ende Mai 2025 veröffentlicht.

    Zu der Frage, in wie vielen Fällen seit Inkrafttreten des Gesetzes zur Modernisierung des Staatsangehörigkeitsrechts (StARModG) am 27. Juni 2024 Personen, die eine Inanspruchnahme von Leistungen nach dem Zweiten oder Zwölften Buch Sozialgesetzbuch nicht zu vertreten haben, im Rahmen der Härtefallregelung der Ermessenseinbürgerung (§ 8 Absatz 2 StAG) die deutsche Staatsangehörigkeit erlangt haben, liegen der Bundesregierung ebenfalls keine Erkenntnisse vor. Auf Einbürgerungsanträge, die bis zum 23. August 2023 gestellt worden sind, ist gemäß § 40a StAG die Regelung des § 10 Absatz 1 Satz 1 Nummer 3 StAG in der vor dem 27. Juni 2024 geltenden Fassung anzuwenden, soweit er günstigere Bestimmungen enthält. Das bedeutet, dass in den vorgenannten Fällen einer nicht zu vertretenden Inanspruchnahme von Leistungen nach dem Zweiten oder Zwölften Buch Sozialgesetzbuch die Einbürgerung bei Vorliegen aller übrigen Voraussetzungen auf Grundlage des § 10 StAG (Anspruchseinbürgerung) erfolgt. Erst bei einer Antragstellung ab dem 24. August 2023 kann eine Einbürgerung nach § 8 Absatz 2 StAG in der ab dem 27. Juni 2024 geltenden Fassung in Betracht kommen. Eine Ausweisung der Einbürgerungen auf Grundlage des § 8 Absatz 2 StAG in der Einbürgerungsstatistik erfolgt ab dem Berichtsjahr 2025.

  2. Die Beauftragte der Bundesregierung für Migration, Flüchtlinge und Integration hat den gesetzlichen Auftrag, über die Voraussetzungen der Einbürgerung zu informieren. Die Umsetzung der im Koalitionsvertrag vereinbarten Einbürgerungskampagne (wörtlich: „Kampagne über die Möglichkeiten zum Erwerb der deutschen Staatsangehörigkeit“) liegt deshalb in der Zuständigkeit der Integrationsbeauftragten.

    Die begleitende Kampagne zum Gesetz zur Modernisierung des Staatsangehörigkeitsrechts ist mit Inkrafttreten des Gesetzes am 27. Juni 2024 gestartet. Ziel der Kampagne war, vor allem Einbürgerungsinteressierte und potenziell Einbürgerungsberechtigte über die Voraussetzungen und die Abläufe der Einbürgerung zu informieren. Wesentlicher Bestandteil ist die zentrale Website des Bundes www.einbuergerung.de. Daneben gibt es eine Broschüre mit umfassenden Informationen zur Einbürgerung und zum Verfahren sowie eine Kurzversion der Informationen als Flyer. Beide sind über das Publikationsportal der Bundesregierung bestellbar. Verschiedene Formate auf Social Media informierten zielgruppengerecht zur Einbürgerung und wirkten Desinformationen entgegen.

    Von regionalen Kampagnen hat die Bundesregierung keine Kenntnis.

    Das Institut für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung (IAB), das Soziooekonomische Panel (SOEP) am Deutschen Institut für Wirtschaftsforschung (DIW Berlin) und das Forschungszentrum Migration, Integration und Asyl des Bundesamtes für Migration und Flüchtlinge (BAMF-FZ) führen im Rahmen einer Projektkooperation eine teilweise aus Bundesmitteln finanzierte, jährliche Befragung von Geflüchteten durch (sog. IAG-BAMF-SOEP-Befragung). Dabei werden neben anderen Fragen die Staatsangehörigkeit und in bestimmten Abständen auch Fragen zum Themenbereich Einbürgerung erhoben und von den Kooperationspartnern ausgewertet; zuletzt: Tanis, K. (2024). Einbürgerung und politisches Interesse von Geflüchteten (Kurzanalyse 07/2024). Nürnberg. Bundesamt für Migration und Flüchtlinge, abrufbar unter https://doi.org/10.48570/bamf.fz.ka.07/2024.d.2024.einbuergerung.1. 0 (zuletzt abgerufen am 27.01.2025). Die Daten stehen Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftlern über die Forschungsdatenzentren des DIW Berlin und des IAB zur Verfügung.

    Im Forschungsbereich des Sachverständigenrats für Integration und Migration (SVR) läuft das Projekt „Feste feiern, wie sie fallen? Zur Ausgestaltung der nach dem Staatsangehörigkeitsgesetz vorgesehenen Einbürgerungsfeiern (Juli 2024 – März 2025)“. Das Vorhaben wird aus Mitteln der institutionellen Förderung durch das Bundesministerium des Innern und für Heimat finanziert.



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