Keine Waffen für Erdogan!

Mündliche Frage der Abgeordneten Gökay Akbulut
(Fragestunde am 18.Dezember 2024)

Welche Garantien begleiten die jüngsten Rüstungsexporte Deutschlands in die Türkei (vgl.: www.fr.de/politik/ruestungsexporte-tuerkei-hoechster-stand-seit-2006-erdogan-scholz-syrien-zr-93465893.html), um sicherzustellen, dass die gelieferten Waffen nicht in Nord- und Ostsyrien eingesetzt werden, wo das türkische Militär gezielt kritische Infrastrukturen wie Wasser, Strom und Kornspeicher (vgl.: www.zdf.de/nachrichten-sendungen/zdf-morgenmagazin/zdf-morgenmagazin-vom-13-dezember-2024-100.html) sowie Zivilisten (vgl.: www.dw.com/de/bericht-t%C3%BCrkische-drohnen-t%C3%B6ten-viele-zivilisten-in-syrien/a-70597405) angreift, falls keine solchen Garantien vereinbart wurden, aus welchem Grund wurde darauf verzichtet?

 

Antwort der Bundesregierung

Über die Erteilung von Genehmigungen für Rüstungsexporte entscheidet die Bundesregierung im Einzelfall und im Lichte der jeweiligen Situation nach sorgfältiger Prüfung unter Einbeziehung außen- und sicherheitspolitischer Erwägungen nach den rechtlichen und politischen Vorgaben. Dabei berücksichtigt die Bundesregierung die Einhaltung von Menschenrechten und des humanitären Völkerrechts. Das gilt auch für Rüstungsexporte in die Türkei. Exportgenehmigungen für Rüstungsgüter in die Türkei unterliegen einer vertieften Einzelfallprüfung unter besonderer Berücksichtigung von Risiken wie insbesondere einem möglichen Einsatz im Kontext regionaler Konflikte. Die Bundesregierung beobachtet dabei insbesondere die regionalen Entwicklungen genau und überprüft ihre Position fortlaufend unter Berücksichtigung der NATO-Mitgliedschaft der Türkei, der Lageentwicklung sowie im Abgleich mit der fortlaufenden Genehmigungspraxis der EU-Mitgliedstaaten.



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