Türkei soll Urteile vom EGMR endlich umsetzen!
Das Ministerkomitee des Europarats gewährt der Türkei ein weiteres Jahr, um verbindliche Urteile des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte (EGMR) in den Fällen von Abdullah Öcalan und weiteren Inhaftierten umzusetzen. Das Urteil im Fall Abdullah Öcalan datiert vom 18. März 2014, doch auch nach – zehn Jahren – wurde es bis heute nicht vollstreckt. Die Türkei muss eindringlich dazu aufgefordert werden, die Urteile unverzüglich umzusetzen! Eine Fristverlängerung hat bereits in den vergangenen Jahren keine Fortschritte gebracht und wird auch diesmal nicht zielführend sein. Vor diesem Hintergrund richte ich folgende Frage an die Bundesregierung:
Schriftliche Frage der Abgeordneten Gökay Akbulut
(Monat Oktober 2024, Arbeits-Nr. 24-10-0509)
Wird sich die Bundesregierung dafür einsetzen, dass das Ministerkomitee des Europarats die Türkei nachdrücklich auffordert, das bindende Urteil des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte vom 18. März 2014 in Bezug auf Abdullah Öcalan und weitere Gefangene zügig umzusetzen, anstatt – wie kürzlich beschlossen – der Türkei erneut eine Fristverlängerung von einem Jahr zu gewähren, was bei vielen Kurdinnen und Kurden in Deutschland Besorgnis ausgelöst hat (vgl. https://anfdeutsch.com/menschenrechte/kck-kritisiert-ministerkomitee-des-europarats-43657), und wenn ja, wie, und inwieweit wird sich die Bundesregierung dafür einsetzen, dass eine Delegation des Antifolter-Komitees des Europarates Abdullah Öcalan wieder besucht?
Antwort der Bundesregierung
Die Überwachung der Umsetzung der Urteile des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte obliegt dem Komitee der Ministerbeauftragten des Europarats (Format Menschenrechte, KMB/MR). Die Bundesregierung beteiligt sich aktiv an den Beratungen dieses Gremiums.
In seiner Entscheidung vom 19. September 2024 zur Fallgruppe Gurban – Türkei (umfasst auch das in der Fragestellung erwähnte Urteil vom 18.03.2014) hat das KMB/MR die zuständigen Behörden der Türkei nachdrücklich dazu aufgefordert, ohne weitere Verzögerung die zur Umsetzung der Urteile erforderlichen Maßnahmen zu ergreifen (im Einzelnen siehe unter: https://search.coe.int/cm/eng?i=0900001680b19297).
Das KMB/MR hat der Türkei keine Fristverlängerung gewährt, sondern lediglich entschieden, die Beratungen über die Fallgruppe im September 2025 fortzusetzen.
Das Antifolterkomitee des Europarats (CPT) setzt sich aus unabhängigen Expertinnen und Experten zusammen, die selbständig, eigenverantwortlich und regierungsunabhängig ihre jeweiligen Länderbesuche planen.
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