Im Irak inhaftierte deutsche islamistische Terroristen

In der Antwort auf meine Kleine Anfrage zu in Nord- und Ostsyrien inhaftierten deutschen IS-Anhängern hat sich die Bundesregierung gedrückt, nachvollziehbare Angaben zu inhaftierten zu machen. Für Viele ist es unerklärlich, warum die Bundesregierung sich in dieser auch für Deutschland sicherheitsrelevanten Frage davor drückt. Um etwas mehr Licht ins Dunkle zu bringen, befrage ich die Bundesregierung diesmal zu inhaftierten deutschen IS-Anhängern im Irak. Aus der Antwort erhoffe ich mir klarzustellen, ob die Ursache der Zurückhaltung die Nicht-Anerkennung der Selbstverwaltung Nord- und Ostsyrien ist, oder sie sich generell bei deutschen IS-Anhängern zurückhält. Beides wäre fatal. Wer den weltweiten islamistischen Terrorismus bekämpfen, sowie demokratische Werte und die Freiheit der Frauen verteidigen möchte, sollte die Selbstverwaltung Nord- und Ostsyrien anerkennen und unterstützen. Vor dem weltweiten islamistischen Terrorismus darf die Bundesregierung nicht die Augen verschließen.

 

Schriftliche Frage der Abgeordneten Gökay Akbulut

(Monat Juni 2024, Arbeits-Nr. 24-06-0158)

Wie viele mutmaßliche Mitglieder islamistischer Terrororganisationen mit Deutschlandbezug (mit deutscher Staatsangehörigkeit oder Aufenthaltsstatus in Deutschland) aus dem Irak konnten unter Mitwirkung von Bundesbehörden wieder nach Deutschland einreisen (oder wurden nach Deutschland überstellt), und wie viele sind selbständig nach Deutschland zurückgekehrt (bitte nach Jahren aufschlüsseln ab 2012)?

 

Antwort der Bundesregierung

Aufgrund der zurückliegenden umfangreichen Reisebewegungen in die damaligen „Jihadgebiete“ Irak und Syrien und dem Umstand, dass vor Ort das Reisen bzw. der Wechsel zwischen den beiden Ländern unbemerkt – aufgrund eingeschränkter Staats- und Grenzstrukturen – möglich war, ist eine Beantwortung der Frage nicht abschließend und vollumfänglich möglich. Eine Zuordnung von Rückreisenden zu einem der beiden Länder lässt sich nicht eindeutig vornehmen.

Mit Stand 14. Juni 2024 sind nach Kenntnis der Bundesregierung fünf Personen aus dem Irak unter Beteiligung von Bundesbehörden wieder nach Deutschland eingereist:

2018 = 2 Rückreisen
2019 = 1 Rückreise
2021 = 1 Rückreise
2022 = 1 Rückreise

Im Übrigen wird auf die Antwort der Bundesregierung zu Frage 9 der Kleinen Anfrage der Gruppe Die Linke auf Bundestagsdrucksache 20/11365 zur „Sicherheitsgefährdung durch Mitglieder des IS in Nord- und Ostsyrien“ verwiesen. Die o. g. konkret dem Irak zuordenbaren Rückreisen sind in der dort dargestellten Aufzählung bereits enthalten. Eine weitere Aufschlüsselung, aus welchem Land die Rückreise der selbständig zurückgekehrten Personen stattgefunden hat, ist nicht möglich.



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