Waffenstillstand im Gaza-Krieg und Freilassung der Hamas-Geiseln!

Die Gaza–Politik der Bundesregierung ist zutiefst heuchlerisch. Sie zeigt sich besorgt um die Zivilbevölkerung, will aber kein Ende des Krieges. Statt eines Stopps von weiteren Bombardierungen und Zerstörungen möchte sie nur „humanitäre Korridore“. Statt Waffenstillstand will sie Waffenruhe. Wo in Gaza sollen denn diese „sicheren Korridore“ sein, möchte ich mit einer parlamentarischen Frage von der Bundesregierung wissen.

 

Schriftliche Frage der Abgeordneten Gökay Akbulut

(Monat Februar 2024, Arbeits-Nr.: 24-02-0235)

Welche Position nimmt die Bundesregierung zu dem aktuellen Aufruf der 28 israelischen Menschenrechtsorganisationen ein, die einen sofortigen Waffenstillstand im Gaza-Krieg und die Freilassung der von der Hamas entführten Geiseln fordern (vgl. https://www.btselem.org/press_releses/20240207_israel_based_civil_society_and_human_rights_organizations_call_for_a_ceasefire), sofern sie diesen Aufruf zur Kenntnis genommen hat, und in welchen Gebieten des Gaza-Streifens verortet die Bundesregierung „sichere Orte und Korridore“, die Bundesaußenministerin Annalena Baerbock angesichts der geplanten Offensive des israelischen Armee in Rafah einfordert (vgl. https://www.faz.net/aktuell/israel-krieg/baerbock-fordert-sichere-korridore-fuer-zivilisten-in-rafah-19517020.html)?

 

Antwort der Bundesregierung

Die Bundesregierung fordert eine Feuerpause und die Freilassung der von der Hamas entführten Geiseln.

Die Lage der Zivilbevölkerung in Gaza ist katastrophal. Daher hat die Bundesregierung ihre Humanitäre Hilfe verdreifacht. Die Bundesministerin des Auswärtigen, Annalena Baerbock, hat zuletzt anlässlich ihrer Reise nach Israel deutlich gemacht, dass die Menschen in Rafah sichere Orte und sichere Korridore sowie mehr humanitäre Hilfe und eine Feuerpause benötigen und vor einer Offensive in Rafah gewarnt. Israel hat die Verpflichtung, die Zivilbevölkerung in Rafah zu schützen, nachdem diese dort auf israelische Anweisung hin Schutz gesucht hat und ihr der Weg nach Süden aufgrund der Grenze zu Ägypten verschlossen ist. In diesem Zusammenhang hat die Bundesministerin des Auswärtigen auch unterstrichen, dass das Recht auf Selbstverteidigung kein Recht auf Vertreibung der Zivilbevölkerung beinhaltet.

In diesem Zusammenhang ist es aus Sicht der Bundesregierung auch von erheblicher Bedeutung, dass durch Israel weitere Übergänge in den Gaza-Streifen geöffnet und Sicherheitsgarantien für die an den humanitären Hilfslieferungen beteiligten Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Vereinten Nationen, des Internationalen Komitees vom Roten Kreuz und der dort tätigen Nichtregierungsorganisationen abgegeben werden.



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