Handlungsbedarf zu Staatenlosigkeit?


Staatenlosigkeit in Deutschland nimmt deutlich zu. Viele Staatenlose sind hier geboren. Dabei kann das Problem unkompliziert gelöst werden, siehe Frankreich. Dazu haben wir im April 2023 eine Kleine Anfrage gestellt (https://goekay-akbulut.de/2023/04/25/staatenlosigkeit-in-deutschland/). Damals sah die Bundesregierung keinen Handlungsbedarf. Wie sieht es jetzt aus?

 

Schriftliche Frage der Abgeordneten Gökay Akbulut

(Monat Juli 2023, Arbeits-Nr. 23-07-0367)

Wird die Bundesregierung Konsequenzen ziehen (auf gesetzlicher oder untergesetzlicher Ebene) aus den Ausführungen der EU-Asylagentur (vgl. Zusammenfassung des EUAA-Asylberichts 2022, https://euaa.europa.eu/stes/default/files/publications/2023-07/2023_Asylum_Report_Executive_Summary_DE.pdf, dort Seite 24), wonach EU-Länder „im Jahr 2022 gesetzliche und politische Änderungen vorgenommen [haben], um das Problem der Staatenlosigkeit anzugehen, einschließlich der Einführung spezieller Verfahren zur Feststellung der Staatenlosigkeit“, in denen weiterhin das Fehlen eines solchen speziellen Verfahrens in einigen EU-Ländern als weitere „Herausforderung“ beschrieben wird, neben dem „Mangel an Bewusstsein und Fachwissen zu Fragen der Staatenlosigkeit“ (bitte begründen), und hält sie vor diesem Hintergrund an ihrer auf Bundestagsdrucksache 20/6463 zu Frage 7 geäußerten Auffassung fest, dass die bestehenden Verfahren (ohne einheitliches Feststellungsverfahren) ausreichend seien, obwohl sie auf dieser Drucksache zugleich einräumt, dass sie keine Erkenntnisse zu den in den Bundesländern und Kommunen praktizierten Feststellungsverfahren (Antwort zu Frage 6), keine Kenntnisse zu Fortund Weiterbildungen oder Informationsveranstaltungen auf Länderebene speziell zur Staatenlosigkeit (Antwort zu Frage 11b) und auch keine Kenntnisse über mögliche nicht-staatliche Akteure hat, die Beratungen zur ungeklärten Staatenlosigkeit durchführen (Antwort zu Frage 11c), während sich zugleich die Zahl der Personen mit ungeklärter Staatsangehörigkeit in Deutschland von 2014 bis heute auf fast 95.000 Menschen mehr als verdoppelt hat (vgl. ebd., Antwort zu Frage 2, bitte begründen)?

 

Antwort der Bundesregierung

Die Bundesregierung verfolgt das Ziel, die Ausländerbehörden beim Verfahren der Feststellung der Staatenlosigkeit zu entlasten und in diesem Zusammenhang auch für Rechtsklarheit für Staatenlose zu sorgen. Das Bundesministerium des Innern und für Heimat prüft derzeit im Sinne der vorliegenden Fragestellung und im Sinne der Frage 7 in Bundestagsdrucksache 20/6463 gemeinsam mit dem Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) sowie mit den Ländern, ob vorbehaltlich ihm dafür zuzuweisender Ressourcen das BAMF die Länder bei der Feststellung der Staatenlosigkeit unterstützen kann.


Weitere Beiträge: