Anpassung der Vergütungspauschalen für Verfahrensbeistände in familiengerichtlichen Verfahren?


Ich befrage die Bundesregierung ob sie eine Anpassung der Vergütungspauschalen für Verfahrensbeistände in familiengerichtlichen Verfahren plant:

 

Mündliche Frage der Abgeordneten Gökay Akbulut

(Fragestunde vom 14.Juni 2023, Frage 34)

Plant die Bundesregierung eine Anpassung der Vergütungspauschalen für Verfahrensbeistände in familiengerichtlichen Verfahren, und wenn ja, bitte Zeitplan und Höhe der geplanten Anpassung benennen, und trifft es zu, dass die Vergütungspauschalen seit der Einführung im Jahr 2009 nicht angepasst wurden?

 

Antwort der Bundesregierung

Dem Verfahrensbeistand kommt in bestimmten familiengerichtlichen Verfahren eine besonders wichtige Funktion als Interessenvertreter des Kindes zu. Aus diesem Grund wurden in der letzten Legislaturperiode die Qualifikationsanforderungen für Verfahrensbei-stände geregelt und insbesondere auch eine Fortbildungspflicht eingeführt.

Die Pauschalvergütung für den berufsmäßig tätigen Verfahrensbei-stand wurde mit dem Gesetz zur Reform des Verfahrens in Familien-sachen und in den Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit im Jahr 2009 eingeführt und ist seitdem unverändert.

Das Bundesministerium der Justiz prüft derzeit, ob und wie den erhöhten Anforderungen an die Verfahrensbeistände und den gestiegenen Lebenshaltungs- und Sachkosten seit 2009 durch eine Erhöhung der Vergütung Rechnung getragen werden könnte. Die Länder sind in diese Prüfung einbezogen.


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