Deutsches Rotes Kreuz in der Türkei und Nordsyrien
Schriftliche Frage der Abgeordneten Gökay Akbulut
(Monat März 2023, Arbeits-Nr. 23-03-0066)
Mit welchen Organisationen hat das Deutsche Rote Kreuz (DRK) nach Kenntnis der Bundesregierung in den letzten 10 Jahren bei der humanitären Flüchtlingshilfe in der Türkei und in den von der Türkei bzw. den von der Türkei unterstützten dschihadistischen Gruppen besetzten Gebieten in Nordsyrien zusammen gearbeitet, und inwiefern muss das DRK von türkischen Behörden zuvor eine Erlaubnis einholen, wenn es in Nordsyrien tätig wird?
Antwort der Bundesregierung
Das Deutsche Rote Kreuz (DRK) arbeitet in der Türkei in der humanitären Flüchtlingshilfe ausschließlich mit seiner Schwestergesellschaft, dem Türkischen Roten Halbmond zusammen.
Innerhalb Syriens arbeitet das DRK ausschließlich mit seiner Schwestergesellschaft, dem Syrischen Arabischen Roten Halbmond (SARC) zusammen. Bis Mai 2020 hat das DRK humanitäre Maßnahmen der lokalen Zweigstelle des SARC in Idlib, darunter auch in Nordwestsyrien, unterstützt. Für diese Unterstützung holte das Deutsche Rote Kreuz nicht die Erlaubnis türkischer Behörden ein.
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