Upskirting muss als Sexualdelikt ins Strafgesetzbuch

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Die Debatte um die gesetzliche Regelung des Upskirtings, auch bekannt als das ‚Unter den Rock fotografieren‘, ist längst überfällig. Als Linksfraktion sprechen wir uns dabei für die Neuregelung des Delikts im Strafgesetzbuch als Sexualdelikt aus. Diese Art der sexuellen Belästigung muss scharf geahndet werden und darf nicht unter Verstoß gegen das ‚Persönlichkeitsrecht‘ bagatellisiert werden.


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