Meine Fragen an die Bundesregierung
Mündliche Frage zu Intervention der Türkei in Nordsyrien als Verstoß gegen das Völkerrecht
Mündliche Fragen für den Monat November
Frage 66
Inwieweit sieht die Bundesregierung die militärische Intervention der Türkei in Nordsyrien als Verstoß gegen das Völkerrecht an, insbesondere vor dem Hintergrund, dass an der Seite des Präsidenten Recep Tayyip Erdogan kämpfende Milizen extralegale Hinrichtungen an Kurdinnen und Kurden begehen sowie deren Leichen schänden (vergleiche www.youtube.com/ watch?v=MFUWmlo0HJs), und welche Konsequenzen zieht die Bundesregierung aus der Forderung der ehemaligen Chefanklägerin des Internationalen Strafgerichtshofes, Carla del Ponte, (vergleiche www.reuters.com/article/us-syria-secu-rity-turkey-delponte/erdogan-should-be-prosecuted-over-sy-rien-offensive-ex-u-n-investigator-del-ponte-i-dUSKBN1X508S), Präsident Erdogan für die in seiner Verantwortung begangenen Kriegsverbrechen anzuklagen?
Antwort der Bundesregierung
Die Bundesregierung hat die türkische Militäroperation wiederholt scharf verurteilt und mit Nachdruck ein sofortiges Ende des unilateralen türkischen Vorgehens in Nordsyrien gefordert. Die Bundesregierung hat sich schon mehrfach zum türkischen Vorgehen in Nordsyrien geäußert. Nach all dem, was wir derzeit zur Lage vor Ort wissen, können wir nicht erkennen, dass die aktuelle Situation in Syrien eine gegen kurdische Gruppen gerichtete Militärintervention völkerrechtlich legitimiert.
Die Berichte zu mutmaßlichen Völkerrechtsverletzungen durch syrische, von der Türkei unterstützte Milizen haben wir mit großer Sorge zur Kenntnis nehmen müssen. Eigene Erkenntnisse haben wir dazu nicht. Solche Taten, sollten sie sich bewahrheiten, verurteilen wir aufs Schärfste. Eine völkerstrafrechtliche Einordnung obliegt allerdings unabhängigen Gerichten, denen die Bundesregierung nicht vorgreifen kann.
Die Bundesregierung setzt sich seit 2015 mit Nachdruck für einen Verweis der Gesamtsituation in Syrien an den Internationalen Strafgerichtshof ein, der jedoch am Veto Chinas und Russlands im Sicherheitsrat der Vereinten Nationen scheitert.
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