Datenübermittlung zu kurdischen Vereinen an Sicherheitsbehörden
Ich habe der Bundesregierung eine schriftliche Frage gestellt: In wie vielen Fällen wurden zwischen 2022 und 2024 Daten kurdischer Vereine vom Bundesverwaltungsamt an Sicherheitsbehörden übermittelt – etwa an das BKA, Verfassungsschutz oder ausländische Nachrichtendienste? Und: Kann die Bundesregierung inzwischen etwas zum Inhalt des geheimen Erlasses von 1994 sagen, der die Überwachung kurdischer Vereine erleichtern soll und laut Medienberichten 2022 nicht mehr auffindbar war? Sobald die Antwort vorliegt, teile ich sie hier.
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