Finanzierung von frauen- und geschlechtspolitischen Projekten sicherstellen!

Schriftliche Frage der Abgeordneten Gökay Akbulut
(Monat Dezember 2024, Arbeits-Nr. 24-12-0244)

Welche Maßnahmen ergreift die Bundesregierung, um sicherzustellen, dass frauen- und geschlechtspolitische Projekte, wie etwa die Arbeit von DaMigra e. V., trotz der vorläufigen Haushaltssperre und der daraus resultierenden Finanzierungslücken nicht gefährdet werden (vgl. www.djb.de/presse/pressemitteilungen/detail/pm24-83)?

Antwort der Bundesregierung
Das Gesetz über die Feststellung des Bundeshaushaltsplans für das Haushaltsjahr 2025 (Haushaltsgesetz 2025) wird erst nach Beginn des Haushaltsjahres 2025 verkündet werden. Bis zu dem Zeitpunkt richtet sich die vorläufige Haushaltsführung nach Artikel 111 Grundgesetz (GG). Die vorläufige Haushaltsführung ist aber keine vorläufige Haushaltssperre.

Nach Artikel 111 Absatz 1 GG dürfen im Rahmen der vorläufigen Haushaltsführung
Ausgaben insoweit geleistet werden, als sie nötig sind,

  • „um gesetzlich bestehende Einrichtungen zu erhalten und gesetzlich beschlossene Maßnahmen durchzuführen,
  • um die rechtlich begründeten Verpflichtungen des Bundes zu erfüllen,
  • um Bauten, Beschaffungen und sonstige Leistungen fortzusetzen oder Beihilfen für diese Zwecke weiter zu gewähren, sofern durch den Haushaltsplan eines Vorjahres bereits Beträge bewilligt worden sind.“

DaMigra, der Dachverband der Migrantinnenorganisationen, hat sich mit Unterstützung des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ) im Jahr 2014 gegründet und wird seitdem vom BMFSFJ, vom Bundesministerium des Innern und für Heimat, vom Bundesamt für Migration und Flüchtlinge und von der Beauftragten der Bundesregierung für Migration, Flüchtlinge und Integration sowie Beauftragte der Bundesregierung für Antirassismus (IntB) im Rahmen verschiedener Projektförderungen unterstützt. DaMigra ist auf Bundesebene sehr aktiv und bringt sich u.a. mit großer Expertise in Gremien wie der CEDAW-Allianz oder das Bündnis der Nicht-Regierungsorganisationen zur Umsetzung der Istanbul-Kommission sowie weitere Prozesse der Bundesregierung ein.

Beim BMFSFJ lief bis 2022 das dreijährige Projekt „#selbstbestimmt! Frauen* mit Migrations- und Fluchtgeschichte zwischen Mehrfachdiskriminierung und Selbstbestimmungsrecht“. Eine Fortsetzung läuft seit dem 1. Oktober 2022 mit dem Projekt „#together! Solidarisch gegen Sexismus und Rassismus“ bis 31. Dezember 2025, das DaMigra in seiner Rolle als Sprachrohr von Migrantinnen und geflüchteten Frauen und als Ansprechpartner für Politik, Verwaltung und Medien unterstützt. Die Fördersumme seitens des BMFSFJ beläuft sich auf 350.000 € pro Haushaltsjahr, auch unabhängig der vorläufigen Haushaltsführung in 2025.

Ziele des laufenden Projekts sind:

  • Integration und Teilhabe von Migrantinnen und geflüchteten Frauen fördern und
    unterstützen,
  • Mitwirkung in Gremien und politischen Prozessen auf Bundesebene
  • Empowerment und Stärkung von Migrantinnen und geflüchtete Frauen
  • Aufzeigen von Verbesserungspotentialen für die Situation von Migrantinnen und
    geflüchteten Frauen,
  • Sensibilisierung der Öffentlichkeit für die Situation von Migrantinnen und
    geflüchteten Frauen

Durch IntB wurde DaMigra bislang mit der Förderung folgender Projekte unterstützt:

  • „women rais.ed“ mit einer Laufzeit vom 1. Juli 2021 bis 31. Dezember 2024 und
    einer Fördersumme von insgesamt 1.369.382,92 € (169.546,32 € in 2021,
    352.997,10 € in 2022, 426.730,19 € in 2023 und 420.109,31 € in 2024)
  • „gemeinsam MUTig“ mit einer Laufzeit vom 1. Januar 2023 bis 31. Dezember 2024
    und einer Fördersumme von insgesamt 2.928.293,73 € (1.927.951,68 € in 2023 und
    1.000.342,05 € in 2024)

Für 2025 ist zudem ab dem 1. Januar die Fortsetzung von „gemeinsam MUTig“ bis zum 30. September 2025 mit einer maximalen Fördersumme von 750.000,00 € vorgesehen.

DaMigra beteiligt sich außerdem an den regelmäßigen Dialogrunden der Integrationsund Antirassismusbeauftragten mit Migrantinnenorganisationen.



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