Antrag: Unterhaltsvorschuss ausbauen – Alleinerziehende und ihre Kinder stärken
Drei Viertel der Unterhaltsberechtigten erhalten die vorgeschriebenen Unterhaltszahlungen nicht oder nur teilweise. Mit den Leistungen des Unterhaltsvorschussgesetzes geht der Staat für säumige Unterhaltsverpflichtete in Vorleistung. Es gibt jedoch Einschränkungen im Unterhaltsvorschussgesetz. Wir wollen den Unterhaltsvorschuss ausbauen, damit mehr Betroffene von ausbleibenden Unterhaltszahlungen von den Leistungen des Unterhaltsvorschussgesetzes profitieren. Die langjährige Ignoranz der bisherigen Bundesregierungen hat dazu geführt, dass heute so viele Alleinerziehende und ihre Kinder von Armut betroffen sind. Sie müssen wirksam vor Armut geschützt werden. Eine Maßnahme dazu von vielen ist der Ausbau des Unterhaltsvorschusses.
Die Linke im Bundestag fordert:
- Das Kindergeld wird wie bei regulärer Unterhaltsleistung lediglich hälftig anstatt voll auf die Leistungen des Unterhaltsvorschusses angerechnet.
- Die Bedarfsprüfung für über 12-jährige Kinder wird abschafft.
- Das höchstmögliche Bezugsalter des Unterhaltsvorschusses (§ 1 Absatz 1 Nummer 1 des UhVorschG) wird an das höchstmögliche Bezugsalter des Kindergeldes gekoppelt und dementsprechend von der Vollendung des 18. auf die Vollendung des 25. Lebensjahres ausgeweitet.
- Der Unterhaltsvorschuss wird dahingehend ausgeweitet, dass auch leibliche Elternteile, die einen neuen Partner oder Partnerin heiraten, anspruchsberechtigt sind.
- Beim Kreis der Anspruchsberechtigten werden die gesetzlichen Einschränkungen für nicht freizügigkeitsberechtigte ausländische Staatsangehörige, die in Deutschland leben (§ 1 Absatz 2a UhVorschG), ersatzlos gestrichen.
Link zum Antrag:
https://dserver.bundestag.de/btd/20/136/2013632.pdf (öffnet sich in einem neuen Fenster/Tab)
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