Menschenrechtsverstöße in Israel und Palästina
Ein UN-Bericht dokumentiert schwerwiegende Vorwürfe wie Folter und sexuelle Gewalt in Israel und den besetzten palästinensischen Gebieten. Mit dem Bericht werden UN-Mitgliedstaaten aufgefordert, rechtliche Maßnahmen zu prüfen und den Internationalen Strafgerichtshof zu unterstützen. Dazu habe ich der Bundesregierung eine schriftliche Frage eingereicht:
Schriftliche Frage der Abgeordneten Gökay Akbulut
(Monat Oktober 2024, Arbeits-Nr. 24-10-0575)
Zieht die Bundesregierung Konsequenzen aus dem Bericht der Unabhängigen Internationalen Untersuchungskommission für die besetzten palästinensischen Gebiete und Israel vom 11. September 2024 (https://documents.un.org/doc/undoc/gen/n24/262/79/pdf/n2426279.pdf), der schwerwiegende Vorwürfe von unter anderem israelischen Kriegsverbrechen, einschließlich sexueller Gewalt und Folter in Gefangenenlagern, dokumentiert, für ihre weitere Militärkooperation mit Israel, und wenn ja, welche Konsequenzen sind das, und plant die Bundesregierung konkrete Maßnahmen in Reaktion auf die Empfehlungen der Kommission an die UN-Mitgliedstaaten, insbesondere hinsichtlich der Aufforderung, mögliche Völkerrechtsverbrechen und schwere Menschenrechtsverletzungen in Israel und den besetzten palästinensischen Gebieten zu verfolgen sowie die Ermittlungen der Staatsanwaltschaft des Internationalen Strafgerichtshofs zu unterstützen, und wenn ja, welche?
Antwort der Bundesregierung
Auch wenn die Bundesregierung und andere EU-Mitgliedstaaten sich auf Grund des zeitlich und räumlich unbegrenzten Mandats gegen die Schaffung der Commission of Inquiry ausgesprochen hatten, respektiert sie die Unabhängigkeit von UN-Mandaten.
Der Bericht der Unabhängigen Internationalen Untersuchungskommission für die besetzten palästinensischen Gebiete und Israel (Commission of Inquiry) vom 11. September 2024 enthält schwerwiegende Vorwürfe gegen die israelische Kriegsführung, u.a. Vorwürfe von Angriffen auf medizinische Einrichtungen und sexueller Gewalt und Folter in Gefangeneneinrichtungen. Die Bundesregierung nimmt den Bericht sehr ernst und fordert in Gesprächen mit Israel ein, dass Israel den erhobenen Vorwürfen nachgeht und aufklärt und mögliche Verstöße rechtlich ahndet.
Die Bundesregierung fordert Israel immer wieder auf, mit dem Büro des UN-Menschenrechtshochkommissars (OHCHR), welches eine unabhängige Aufarbeitung der Vorwürfe unterstützen könnte, und UN-Mechanismen zusammenzuarbeiten. Deutschland ist starker Unterstützer des Internationalen Strafgerichtshofs und hat sich gemäß Art. 86 des Römischen Statuts zur Zusammenarbeit mit dem Internationalen Strafgerichtshof verpflichtet. Die Bundesregierung äußert sich grundsätzlich nicht zu laufenden Ermittlungen; es gelten die Grundsätze der Vertraulichkeit des Rechtshilfeverkehrs.
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