Befragung zu drohenden Hinrichtungen von Deutschen im Ausland

Schriftliche Frage der Abgeordneten Gökay Akbulut

(Monat Oktober 2024, Arbeits-Nr. 24-10-0576)

Wie viele ausländische Urteile gegen deutsche Staatsangehörige bzw. ausländische Staatsangehörige mit gewöhnlichem Aufenthalt in Deutschland sind der Bundesregierung bekannt, bei denen aktuell den Verurteilten eine Hinrichtung droht (bitte nach vorgeworfenen Delikten/Deliktgruppen und verurteilenden Staaten aufschlüsseln), und in welchen Fällen wurde die Bundesregierung in dieser Legislaturperiode initiativ, um eine Hinrichtung abzuwenden?

 

Antwort der Bundesregierung

Die Bundesregierung lehnt die Todesstrafe als unmenschliche Form der Bestrafung unter allen Umständen ab. Sie setzt sich auf politischer Ebene und mit öffentlichen Erklärungen weltweit für ihre Abschaffung ein.

Der Bundesregierung ist kein Fall bekannt, bei dem aktuell einem zum Tode verurteilten deutschen Staatsangehörigen die Hinrichtung droht.

In elf Fällen hat sich die Bundesregierung in dieser Legislaturperiode für die Abwendung der Todesstrafe eingesetzt. Eine Aufschlüsselung nach vorgeworfenen Taten und nach Staaten können wir aus Gründen des Schutzes von Persönlichkeitsrechten nicht vornehmen.

Nach Art. 36 des Wiener Übereinkommens über konsularische Beziehungen sind die Behörden des Empfangsstaates nur verpflichtet, die konsularische Vertretung des Heimatstaates des oder der Inhaftierten über die Inhaftierung zu unterrichten. Die Bundesregierung hat keine Kenntnis von ausländischen Staatsangehörigen mit gewöhnlichem Aufenthalt in Deutschland, denen aktuell eine Hinrichtung droht.



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