Woher kommen die Regierungspläne zum Kindschaftsrecht?


Bundesjustizminister Marco Buschmann von der FDP möchte das Kindschaftsrecht ändern. Zu den Vorhaben gibt zurecht viel Kritik und Diskussionen. Deshalb befrage ich die Bundesregierung zur Entstehung dieses Vorhabens:

 

Mündliche Frage der Abgeordneten Gökay Akbulut
(Fragestunde am 16.Oktober 2024)

Mit welchen Praktikerinnen und Praktikern, Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftlern und Verbänden standen Vertreterinnen und Vertreter des Bundesministeriums der Justiz zur Vorbereitung der Reform des Kindschaftsrechts – Modernisierung von Sorgerecht, Umgangsrecht und Adoptionsrecht (Kindschaftsrechtsmodernisierungsgesetz – KiMoG) noch vor der formalen Beteiligung nach § 47 der Gemeinsamen Geschäftsordnung der Bundesministerien – innerhalb dieser Legislaturperiode – in Kontakt, und welche Organisationen wurden bisher zu einer Stellungnahme aufgefordert?

 

Antwort der Bundesregierung

Dem Bundesministerium der Justiz (BMJ) ist es wichtig, verschiedene Sichtweisen aus der Zivilgesellschaft und aus Wissenschaft und Praxis kennenzulernen und zu diskutieren.
Zur Reform des Kindschaftsrechts fanden Treffen mit folgenden Verbänden und Praktikern statt:

  • Verbände der Initiative Genug Tränen – Kinder brauchen beide Eltern (Väteraufbruch für Kinder eingetragener Verein [e. V.], Papa Mama Auch e. V., FSI – Forum Soziale Inklusion e. V., Eltern für Kinder im Revier e. V., Bundesinitiative Großeltern und Väternetzwerk e. V.),
  • Bündnis Istanbul Konvention (Frauenhauskoordinierung e. V., Berliner Initiative gegen Gewalt an Frauen e. V.; Zentrale Informationsstelle Autonomer Frauenhäuser, Mütterinitiative für Alleinerziehende e. V.),
  • Deutsches Institut für Menschenrechte – Berichterstattungsstelle geschlechts-spezifische Gewalt,
  • Allianz für Pflegekinder,
  • Deutsche Kinderhilfe e. V.,
  • dem Vorsitzenden eines Familiensenats des Kammergerichts.

 

Die Inhalte des Eckpunktepapiers wurden bei verschiedenen Verbänden beziehungsweise Veranstaltungen vorgestellt und diskutiert:

  • Deutscher Verein für öffentliche und private Fürsorge e. V.,
  • Workshop „Reformen des Sorge-, Umgangs- und Unterhaltsrechts in der Diskussion: Quo vadis Familienrecht?“ (Zukunftsforum Familie e. V. und evangelische arbeitsgemeinschaft familie e. V.)
  • Arbeitsgemeinschaft der deutschen Familienorganisationen,
  • Familienrechtliches Kolloquium der Justizakademie Brandenburg,
  • AG „Frauen in Familienrecht und Familienpolitik“ der Gleichstellungsministerkonferenz,
  • Arbeitskreis Interdisziplinäre Zusammenarbeit Charlottenburg-Wilmersdorf/Spandau.

Das Fachreferat hat außerdem an der zweiten Familienrechtskonferenz der FDP-Fraktion teilgenommen. Zu den am 16. Januar 2024 veröffentlichten Eckpunkten zur Reform des Kindschaftsrechts haben zahlreiche Verbände proaktiv eine Stellungnahme eingereicht. Das Fachreferat hat diese sorgfältig gelesen und ausgewertet.

Es wurde bislang kein Verband zur Stellungnahme aufgefordert. Das wird im Rahmen der Länder- und Verbändebeteiligung zu dem Referentenentwurf geschehen, die bislang noch nicht eingeleitet wurde. Das Eckpunktepapier wurde Ländern und Verbänden nämlich lediglich zur Information weitergeleitet und auf die Möglichkeit einer Stellungnahme hingewiesen. Daraufhin haben zahlreiche Verbände Stellungnahmen eingereicht. Zudem wurde der Referentenentwurf den Landesjustizverwaltungen zur Vorbereitung eines Fachaustauschs im BMJ zugeleitet.

 


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