Stand der Vorhabenplanung der letzten drei Jahre des BMFSFJ
Jedes Jahr wird im Familienausschuss seitens des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend ihre derzeitige Vorhabenplanung vorgelegt. Damit wollen sie einerseits zeigen was schon erreicht wurde und andererseits was sie erreichen wollen.
In den letzten Jahren, sind immer mal wieder Vorhaben von der Planung einfach wieder verschwunden ohne weitere Erläuterungen. Andere Vorhaben wurden als erledigt eingestuft, obwohl es noch an der Verabschiedung durch den Bundestag fehlt und wiederrum andere Vorhaben werden ständig und immer wieder wiederholt ohne, dass man einen Fortschritt erkennt. Daher haben wir in dieser kleinen Anfrage versucht zu den meisten Vorhaben nachfragen zu stellen.
Kleine Anfrage inklusive Antwort der Bundesregierung:
https://dserver.bundestag.de/btd/20/126/2012625.pdf (Link öffnet sich in einem neuen Tab/Fenster)
Mein Kommentar dazu:
Zu Frage 1: Demokratiefördergesetz:
„Es ist unglaublich, dass das BMFSFJ die Verantwortung für das Demokratiefördergesetz auf das Parlamentarische Verfahren schiebt, obwohl es einer der Koalitionspartner ist, der seit Jahren das Verfahren verzögert. Lisa Paus muss hier mehr Stärke zeigen und das Gesetz vorantreiben, besonders jetzt in Zeit in denen es immer mehr Angriffe von Rechtsextremen gibt, braucht es eine wehrhafte Demokratie.“
Zu Frage 20: Partnerschaftspaket:
„Lisa Paus lässt junge Eltern im Regen stehen. Viele gute angekündigte Maßnahmen sind nur noch Überlegungen, obwohl immer wieder versprochen wurde, dass eben diese Initiativen umgesetzt werden sollen. Der Rückzug auf den Status der „Überlegungen“ ist ein Schlag ins Gesicht aller jungen Eltern. Dabei würden diese Maßnahmen noch nicht einmal den Bundeshaushalt belasten. Und würde damit noch nicht mal gegen das Spardiktat von Christian Linder gehen.“
Zu Frage 32: Reproduktive Rechte / Streichung § 218 StGB:
„Es ist ein Skandal, dass die Bundesregierung eine Kommission zur reproduktiven Selbstbestimmung und Fortpflanzungsmedizin einsetzt, um zu prüfen, ob und wie der Schwangerschaftsabbruch außerhalb des Strafgesetzbuches geregelt werden kann und dann vor den Empfehlungen der Kommission die Augen verschließt. Die Bundesregierung muss endlich den § 218 StGB aus dem Strafgesetzbuch streichen, aber sie tut das Gegenteil: Die Legalisierung von Schwangerschaftsabbrüchen, so wie es die Kommission und internationale Frauenrechtsorganisationen empfehlen, schiebt sie durch ewiges Prüfen bis zum Sankt-Nimmerleins-Tag auf die lange Bank.“
Zu Frage 34: Gewalthilfegesetz:
„In Deutschland fehlen über 13.000 Frauenhausplätze. Es ist schrecklich, wenn Frauen aufgrund fehlender Schutzmöglichkeiten entscheiden müssen, ob sie zum gewalttätigen Partner zurückkehren oder lieber obdachlos sind. Die Bundesregierung hatte wiederholt versprochen, diesen Sommer einen Gesetzesentwurf vorzulegen, der die Finanzierung des gesamten Hilfesystems gut regelt, mit finanzieller Beteiligung vom Bund. Bisher ist hierzu jedoch noch nichts bekannt. Schlimmer noch, im Haushaltsentwurf für 2025 verankert die Bundesregierung für ein entsprechendes Gewalthilfegesetz keinen einzigen Cent und bisherige Fördergelder zum Ausbau von Frauenhäusern und Beratungsstellen setzt sie auf null. Die Bundesregierung muss endlich begreifen: Gewaltschutz kostet Geld und rettet Leben“