Auslieferung von Straftätern aus der Türkei


In der Türkei werden aktuell eingebürgerte mutmaßliche Straftäter ausgebürgert und ausgeliefert, wenn es zu den Personen Auslieferungsbegehren gibt. Dies könnte vergangene deutsche Auslieferungsbegehren, wie z. B. zu Attila Hildmann wieder ins Rollen bringen. Deshalb befrage ich die Bundesregierung dazu:

 

Schriftliche Frage der Abgeordneten Gökay Akbulut

(Monat August 2024, Arbeits-Nr. 24-08-0344)

Wird die Bundesregierung an die Türkei gerichtete Auslieferungsbegehren, die zuvor von türkischer Seite mit der Begründung abgelehnt wurden, dass die gesuchte Person (auch) türkischer Staatsangehöriger sei und gemäß Artikel 38 der Verfassung der Türkei sowie Artikel 6 des Gesetzes Nummer 6706 nicht ausgeliefert werden könne, erneut anstoßen, da Medienberichten zufolge in der Türkei – wie zuletzt mehrfach geschehen – eingebürgerte mutmaßliche Straftäter nun ausgebürgert und ausgeliefert werden (vgl.: www.faz.net/aktuell/politik/konziliantere-toene-aus-ankara-19802933.html), und wenn nein, warum nicht?

 

Antwort der Bundesregierung

Über die Frage der Stellung eines Auslieferungsersuchens entscheidet die ermittlungsführende Staatsanwaltschaft in eigener Zuständigkeit. Zu auf Landesebene geführten Ermittlungs- oder Strafverfahren nimmt die Bundesregierung aufgrund der vom Grundgesetz vorgegebenen Kompetenzordnung grundsätzlich nicht Stellung. Im Übrigen äußert sich die Bundesregierung nicht zu Einzelheiten von laufenden Rechtshilfeersuchen und Fahndungsmaßnahmen, um deren Durchführung nicht zu gefährden.


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