Schwangerschaftsabbrüche legalisieren

Ich befrage die Bundesregierung zur Legalisierung von Schwangerschaftsabbrüchen, der flächendeckenden Versorgung mit Beratungseinrichtungen und der ärztlichen Aus- und Weiterbildung dazu:

Mündliche Fragen der Abgeordneten Gökay Akbulut
(Fragestunde am 12.Juni 2024)

  1. Wird die Bundesregierung jetzt, nachdem sie bereits mehrfach sowohl vom UN-Frauenrechtsausschuss (CEDAW) als auch dem Menschenrechtskommissariat der Vereinten Nationen dazu aufgefordert wurde, Schwangerschaftsabbrüche zu legalisieren, und auch die Kommission zur reproduktiven Selbstbestimmung und Fortpflanzungsmedizin in ihrem Abschlussbericht zu dem Ergebnis kam, dass das 30 Jahre alte grundsätzliche strafrechtliche Verbot des Schwangerschaftsabbruchs in den ersten zwölf Wochen verfassungs-, europa- und völkerrechtlich sehr problematisch ist, konkrete Maßnahmen ergreifen, um Schwangerschaftsabbrüche bald bzw. und noch in dieser Legislatur zu legalisieren, und wenn ja , welche, oder gedenkt sie bis zum Ende dieser Legislatur den Bericht lediglich zu „prüfen“?
  2. Aus welchem Grund erklärt die Bundesregierung in ihrer Antwort auf die Schriftliche Frage 5/426 der Abgeordneten Heidi Reichinnek (Gruppe Die Linke), dass sowohl für eine flächendeckende Versorgung mit Beratungseinrichtungen bei Schwangerschaftsabbrüchen als auch für ärztliche Weiterbildung die Länder zuständig seien, und warum nennt sie auch sonst keine konkreten neuen Maßnahmen, obwohl sie doch im Koalitionsvertrag zwischen SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und FDP angekündigt hatte, dass Schwangerschaftsabbrüche Teil der ärztlichen Aus- und Weiterbildung werden sollen und sie die flächendeckende Versorgung mit Beratungseinrichtungen sicherstellen wird (https://www.spd.de/fileadmin/Dokumente/Koalitionsvertrag/Koalitionsvertrag_2021-2025.pdf, S. 92)?

Antwort der Bundesregierung

Zur ersten Frage:
Die Kommission zur reproduktiven Selbstbestimmung und Fortpflanzungsmedizin hat ihren Abschlussbericht am 15. April 2024 den zuständigen Ministerien, also dem Bundesministerium für Gesundheit, dem Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend und dem Bundesministerium der Justiz übergeben. Der Bericht ist auf den Internetseiten der Ministerien veröffentlicht und kann für die weitere wissenschaftliche, gesellschaftliche und politische Debatte genutzt werden.

Die Ergebnisse und Empfehlungen der Kommission werden derzeit von den zuständigen Ressorts weiter sorgfältig und gewissenhaft geprüft. Eine Verständigung innerhalb der Bundesregierung zum weiteren Vorgehen kann erst nach Abschluss dieser Prüfung erfolgen.

 

Zur zweiten Frage:
Wie bereits in der Antwort auf die Schriftliche Frage der Abgeordneten Heidi Reichinnek (Gruppe Die Linke) auf Bundestagsdrucksache 20/11712 mitgeteilt, liegt die Zuständigkeit für die Bereitstellung der konkreten Beratungsangebote vor Ort sowie für die ärztliche Weiterbildung bei den Ländern.
Zudem wird darin auf unterstützende Maßnahmen des Bundes hingewiesen, die sowohl die Rahmenbedingungen für eine leistungsfähige Beratungsinfrastruktur schaffen als auch den Schwangerschaftsabbruch in der ärztlichen Ausbildung verankern sollen.

 

Kommentar zur Antwort auf die zweite Frage:
Die taz hat die Frage besser verstanden als das Ministerium: https://taz.de/Abtreibungsrecht-in-Deutschland/!6016893/



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