Pseudowissenschaft darf an Familiengerichten keine Anwendung mehr finden!


An deutschen Familiengerichten findet gegenüber gewaltbetroffenen Müttern und Kindern ein Konzept der sogenannten „Eltern-Kind-Entfremdung“ (auch bekannt als Parental-Alienation-Syndrome / PAS) Anwendung.
Das Bundesverfassungsgericht hat dieses Konzept deutlich kritisiert. Daher frage ich die Bundesregierung welchen Handlungsbedarf sie zur Vermeidung dieser Familiengerichtspraxis hat?

 

Schriftliche Frage der Abgeordneten Gökay Akbulut

(Monat Juni 2024, Arbeits-Nr. 24-06-0104)

Welchen Handlungsbedarf hinsichtlich einer Praxis an Familiengerichten, die an die sogenannte „Eltern-Kind-Entfremdung“ ausgerichtet ist, deren Konzept das Bundesverfassungsgericht in seiner Entscheidung vom 17. November 2023 als überkommen, fachwissenschaftlich als widerlegt und nicht als hinreichend tragfähige Grundlage für eine am Kindeswohl orientierte Entscheidung bewertet (1 BvR 1076/23; www.bundesverfassungsgericht.de/SharedDocs/Downloads/DE/2023/11/rk20231117_1bvr107623.pdf?__blob=publicationFile&v=1), sieht die Bundesregierung (z. B. die Bereitstellung von Qualifizierungsmaßnahmen für Mitwirkende an den Familiengerichten) und, falls Sie keinen Handlungsbedarf sieht, warum nicht?

 

Antwort der Bundesregierung

(wird erst am 1. Juli 2024 hier veröffentlicht, bis dahin könnt ihr den Bericht dazu in der taz lesen)

Meinen Kommentar dazu findet ihr in der taz:
„Bundesregierung geht auf Distanz – Ein Pseudo-Konzept des Väterrechts“


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