Pseudowissenschaft darf an Familiengerichten keine Anwendung mehr finden!
An deutschen Familiengerichten findet gegenüber gewaltbetroffenen Müttern und Kindern ein Konzept der sogenannten „Eltern-Kind-Entfremdung“ (auch bekannt als Parental-Alienation-Syndrome / PAS) Anwendung.
Das Bundesverfassungsgericht hat dieses Konzept deutlich kritisiert. Daher frage ich die Bundesregierung welchen Handlungsbedarf sie zur Vermeidung dieser Familiengerichtspraxis hat?
Schriftliche Frage der Abgeordneten Gökay Akbulut
(Monat Juni 2024, Arbeits-Nr. 24-06-0104)
Welchen Handlungsbedarf hinsichtlich einer Praxis an Familiengerichten, die an die sogenannte „Eltern-Kind-Entfremdung“ ausgerichtet ist, deren Konzept das Bundesverfassungsgericht in seiner Entscheidung vom 17. November 2023 als überkommen, fachwissenschaftlich als widerlegt und nicht als hinreichend tragfähige Grundlage für eine am Kindeswohl orientierte Entscheidung bewertet (1 BvR 1076/23; www.bundesverfassungsgericht.de/SharedDocs/Downloads/DE/2023/11/rk20231117_1bvr107623.pdf?__blob=publicationFile&v=1), sieht die Bundesregierung (z. B. die Bereitstellung von Qualifizierungsmaßnahmen für Mitwirkende an den Familiengerichten) und, falls Sie keinen Handlungsbedarf sieht, warum nicht?
Antwort der Bundesregierung
Das Bundesverfassungsgericht (BVerfG) hat in der Begründung seines Beschlusses vom 17. November 2023 ausgeführt, dass der Rückgriff auf das fachwissenschaftlich als widerlegt geltende Konzept des Parental Alienation Syndrom (PAS) keine hinreichend tragfähige Grundlage für eine am Kindeswohl orientierte Entscheidung bietet (siehe BVerfG, Beschluss vom 17. November 2023, 1 BvR 1076/23, juris Randnummer 34). Die Bundesregierung geht davon aus, dass sich die Familiengerichte an dieser Entscheidung des BVerfG orientieren werden.
Vor diesem Hintergrund sieht die Bundesregierung keinen Bedarf, eine gesetzliche Klarstellung in das Bürgerliche Gesetzbuch aufzunehmen, nach der das Konzept des PAS familiengerichtlichen Entscheidungen nicht zugrunde gelegt werden soll.
Meinen Kommentar dazu findet ihr in der taz:
„Bundesregierung geht auf Distanz – Ein Pseudo-Konzept des Väterrechts“