Kleine Anfrage: Antikurdischer Rassismus in Deutschland
In Deutschland leben schätzungsweise 1,3 Millionen Kurden. Damit sind sie eine der größten Einwanderergruppen in Deutschland. Antikurdischer Rassismus ist auch in Deutschland weit verbreitet. Ein aktuelles Forschungsprojekt befasst sich damit und in einer ersten Expertise wurden die Erkenntnisse daraus im Oktober 2023 veröffentlicht. Außerdem wurde eine Meldestelle gegründet. Wir wollen mit dieser Kleinen Anfrage die Forschungen unterstützen und das Thema in die Parlamente tragen.
Hier die Kleine Anfrage: Antikurdischer Rassismus in Deutschland (öffnet sich in einem neuen Fenster)
Die Antwort der Bundesregierung findet ihr hier: https://dserver.bundestag.de/btd/20/109/2010986.pdf (öffnet sich in einem neuen Fenster)
Der nd hat dazu berichtet: „Keine Daten zu antikurdischem Rassismus“ (öffnet sich in einem neuen Fenster)
Hier mein Kommentar dazu:
„Ich finde es kurios, dass die Bundesregierung keine Fallzahlen zu Straftaten mit antikurdischem Hintergrund nennen kann, obwohl diese Fälle offenbar erfasst werden. Laut der Antwort der Bundesregierung werden politisch motivierte Straftaten gesondert dokumentiert, die aufgrund von Vorurteilen des Täters bezogen auf die ethnische Zugehörigkeit von Kurden begangen werden. Jedoch soll eine automatisierte Darstellung der Fallzahlen nicht möglich sein. Diese Vorgänge müssen dringend digitalisiert werden, denn wir brauchen belastbare Angaben zur Quantität von antikurdischem Rassismus.
Ich finde es peinlich, dass die Bundesregierung immer noch nicht ihren eigenen Erlass von 1994 finden kann, womit eine hoch problematische Praxis im Vereinsrecht angestoßen wurde. Auf Grundlage des Erlasses des Bundesinnenministeriums werden seit 1994 Daten zu kurdischen Vereinen automatisch an Verfassungsschutz und Bundeskriminalamt übermittelt – obwohl der Erlass inzwischen verschwunden ist.
Die Bundesregierung stellt in ihrer Antwort zurecht fest, dass der antikurdische Rassismus nicht zuletzt von der rechtsextremen türkischen Ülkücü-Bewegung ausgeht. Jedoch erwähnt sie beispielsweise die antikurdischen Angriffe von IS-Anhängern gegen kurdische Geflüchtete im Ankunftszentrums Berlin-Tegel in der Nacht zum 27. November 2023 überhaupt nicht. Dabei hatten wir diesen Vorfall in der Vorbemerkung der Kleinen Anfrage aufgeführt.
Obwohl sich alle Bundestagsfraktionen 2020 für ein Verbot der Vereine von Grauen Wölfen ausgesprochen haben, gibt es in dieser Sache keinen Fortschritt. Trotz antikurdischer Lynchattacken im belgisch-deutschen Grenzgebiet, bei dem mutmaßlich auch Graue Wölfe aus Deutschland beteiligt waren, bleibt die Bundesregierung erstaunlich passiv gegenüber den türkischen Rechtsextremisten. Die Vereine der Grauen Wölfe müssen endlich verboten werden!
Eine Ungleichbehandlung von Kurden sieht man im Asylverfahren. Kurden werden wesentlich seltener als Asylberechtigte anerkannt als türkische Antragsteller. Diese Zahlen sind sehr auffällig und werfen Fragen auf, wie es zu diesen sehr unterschiedlichen Anerkennungsquoten kommt.“