Frage nach Erkenntnisgrundlage zu vermeintlichen Auslandsüberweisungen durch Asylsuchende?


Wie kommt die Bundesregierung darauf, dass Asylsuchende Bargeldzahlungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz für Überweisungen ins Herkunftsland verwenden?
Dazu befrage ich die Bundesregierung:

 

Schriftliche Frage der Abgeordneten Gökay Akbulut

(Monat Februar 2024, Arbeits-Nr.: 24-02-0233)

Auf welcher Daten- bzw. Erkenntnisgrundlage basiert die für die Einführung einer Bezahlkarte für Asylsuchende zugrundeliegende Annahme der Bundesregierung, Bargeldzahlungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz würden für Überweisungen ins Herkunftsland verwendet werden und stellten einen Anreiz für Migration nach Deutschland dar (vgl. diesbezügliche Äußerungen von Bundesjustizminister Marco Buschmann, https://www.zeit.de/politik/deutschland/2023-10/marco-buschmann-justizminister-migration-kein-bargeld-asylbewerber), und wie verhält sich diese aktuelle Initiative, Auslandsüberweisungen mittels Bezahlkarte zu verhindern, mit den bisherigen Bemühungen der Bundesregierung, durch Projekte der Deutschen Gesellschaft für Internationale Zusammenarbeit (GIZ) Überweisungen von Familienmitgliedern aus dem Ausland in Entwicklungsländer zu vereinfachen und durch digitale Lösungen bessere Voraussetzungen für grenzüberschreitende Geldtransfers zu schaffen (vgl. etwa https://www.giz.de/de/mediathek/76701.html)?

 

Antwort der Bundesregierung

Der Bundesregierung liegen keine Daten zum Umfang von aus den AsylbLG-Geldleistungen finanzierten Überweisungen in die jeweiligen Heimatländer vor. Die mit dem Beschluss vom 6. November 2023 zwischen dem Bundeskanzler und den Regierungschefinnen sowie Regierungschefs der Länder vereinbarte Einführung einer Bezahlkarte im Asylbewerberleistungsgesetz (AsylbLG) mit bundeseinheitlichen Mindeststandards hat mehrere Ziele. Zum einen soll sie zu einer erheblichen Verwaltungsvereinfachung beitragen. Zum anderen soll die Einschränkung von Bargeldzahlungen dabei helfen, dass die gesamten Leistungen zur Existenzsicherung der leistungsberechtigten Person genutzt werden und Zahlungserwartungen von Schleppern oder anderen Personen im Ausland entgegenzuwirken. Grundsätzlich kann festgestellt werden, dass Entscheidungen des Einzelnen zur Migration meist auf einem komplexen Zusammenspiel individueller Motive sowie struktureller Faktoren beruhen. Auch die Auswahl des Ziellandes beruht meist auf multiplen Einflussgrößen, wie beispielsweise sozialen Netzwerken, Sicherheit, politische Stabilität, Wirtschaftslage, allgemeiner Lebensstandard und Bildungsmöglichkeiten.

Die Maßnahmen der Bundesregierung zum Umgang mit Rücküberweisungen unterstützen die Erreichung der Ziele für nachhaltige Entwicklung gemäß der Agenda 2030 der Vereinten Nationen, dabei insbesondere das Ziel Nr. 10 (SDG 10). Die Bundesregierung wird sich auch weiterhin dafür einsetzen.


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