Fragestunde am 21. Februar 2024


Ich befrage die Bundesregierung zu angekündigten Vorhaben aus ihrem Koalitionsvertrag. Bei einer Frage geht es um die Fortbildung von Familienrichter*innen und Qualitätssicherung der Familiengerichtsverfahren, bei der anderen Frage um die medizinische Behandlung von Menschen in aufenthaltsrechtlicher Illegalität.

 

Mündliche Fragen der Abgeordneten Gökay Akbulut

(Fragestunde am 21.Februar 2024)


Erste Frage:

Wie ist der Sachstand hinsichtlich der im Koalitionsvertrag angekündigten Überarbeitung von behördlichen Meldepflichten, damit Menschen in der aufenthaltsrechtlichen Illegalität im Krankheitsfall nicht davon abgehalten werden, sich medizinisch behandeln zu lassen (vgl. S. 111 des Koalitionsvertrags zwischen SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und FDP , www.spd.de/fileadmin/Dokumente/Koalitionsvertrag/Koalitionsvertrag_2021-2025.pdf), und wie positioniert sich die Bundesregierung, soweit sie dieses zur Kenntnis genommen hat, zu dem diesbezüglichen Forderungspapier der Bundesarbeitsgruppe Gesundheit/Illegalität von September 2023 (vgl. www.diakonie.de/diakonie_de/user_upload/diakonie.de/PDFs/Publikationen/BAG_Forderungen_gesundheitspolitische_Gesetzgebungsverfahren_20231006.pdf )?

 

Antworten der Bundesregierung:

Im Koalitionsvertrag von SPD/BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und FDP wurde vereinbart, für Menschen mit ungeklärtem Versicherungsstatus, wie insbesondere Wohnungslose, den Zugang zur Krankenversicherung und zur Versorgung zu prüfen. In diesem Zusammenhang prüft die Bundesregierung die ebenfalls im Koalitionsvertrag vereinbarte Überarbeitung von behördlichen Meldepflichten. Das Forderungspapier der Bundesarbeitsgruppe Gesundheit/Illegalität von September 2023 liegt der Bundesregierung vor. Eine Positionierung zu den Forderungen ist zum gegenwärtigen Zeitpunkt nicht möglich, da die Prüfung noch nicht abgeschlossen ist.

Frage und Antwort als PDF-Datei (öffnet im neuen Fenster)

 

Mein Kommentar dazu:

Es ist erstaunlich zu sehen, wie die Bundesregierung in ihrer Antwort auf meine parlamentarische Frage ihr Koalitionsvorhaben für Menschen in der aufenthaltsrechtlichen Illegalität in ein Programm für Menschen mit ungeklärtem Versicherungsstatus umdeutet. Dabei steht im Koalitionsvertrag etwas anderes. In der aktuellen migrationspolitischen Debatte befürchtet die Ampel offenbar, bei einem klaren Bekenntnis für eine Krankenversorgung für Menschen ohne einen Aufenthaltsstatus von rechten Scharfmachern wie Friedrich Merz und Konsorten vor sich hergetrieben zu werden.

Doch anstatt sich an dem Überbietungswettbewerb um möglichst viele neue Schikanen für Geflüchtete zu beteiligen, sollte die Ampel in der Asylpolitik endlich menschenrechtliche Gesichtspunkte in den Vordergrund stellen. Dazu zählt insbesondere auch, dass jeder Mensch in diesem Land in der Lage sein muss, im Krankheitsfall gesundheitliche Leistungen in Anspruch zu nehmen, ohne dabei eine Abschiebung zu riskieren.

 

 

Zweite Frage:

Wie ist der Sachstand bei der Erarbeitung der im Koalitionsvertrag zwischen SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und FDP angekündigten Verankerung eines Fortbildungsanspruchs für Familienrichterinnen und Familienrichter, und welche weiteren Maßnahmen plant die Bundesregierung für eine Qualitätssicherung der Familiengerichtsverfahren?

 

Video-Ausschnitt von der Beantwortung der Nachfrage zu meiner zweiten Frage:

Link zur Antwort im Protokoll:
https://dserver.bundestag.de/btp/20/20153.pdf


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