Evakuierung aus Gaza für Menschen mit gewöhnlichem Wohnsitz in Deutschland

Ich befrage die Bundesregierung zu Unterstützungsleistungen für Personen nichtdeutscher Staatsangehörigkeit, aber mit gewöhnlichem Wohnsitz in Deutschland, die sich aktuell in Gaza aufhalten und aufgrund des gegenwärtigen Krieges ausreisen möchten.
Außerdem möchte ich wissen, wie viele Menschen aus Deutschland gegenwärtig noch auf eine Evakuierung aus dem Gazastreifen warten.

Mündliche Frage der Abgeordneten Gökay Akbulut

(Fragestunde am 15.November 2023)

Welche Unterstützungsleistungen bietet die Bundesregierung für Personen nicht-deutscher Staatsangehörigkeit, aber mit gewöhnlichem Wohnsitz in Deutschland, die sich aktuell in Gaza aufhalten und auf Grund des gegenwärtigen Krieges ausreisen möchten an, und wie viele Personen – deutsche Staatsangehörige und/ oder Personen mit deutschen Aufenthaltstiteln – warten gegenwärtig noch auf eine Evakuierung aus dem Gazastreifen nach Deutschland?

Antwort der Bundesregierung

Das Konsulargesetz sieht in § 6 unter anderem vor, dass Konsularbeamte in Katastrophenfällen die erforderlichen Maßnahmen treffen, um den Geschädigten oder Bedrohten Hilfe und Schutz zu gewähren. Dies gilt soweit diese Deutsche, Abkömmlinge von Deutschen oder Familienangehörige von Deutschen sind. Das entspricht auch der internationalen Praxis und den in Artikel 5 des Wiener Übereinkommens über konsularische Beziehungen (WÜK) definierten konsularischen Aufgaben.

Diese Personengruppen bei ihrer Ausreise aus Gaza zu unterstützen, hat daher für die Bundesregierung aktuell höchste Priorität. Nichtdeutsche mit gewöhnlichem Wohnsitz in Deutschland fallen nicht unter die konsularischen Schutzpflichten. Es werden jedoch laufend Möglichkeiten geprüft, wie auch dieser Personenkreis unterstützt werden kann.

Aktuell warten noch rund 180 deutsche Staatsangehörige (inkl. Familienangehörige) im Gazastreifen auf ihre Ausreise.



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