Verzicht auf Nachholen eines Visumverfahrens?


Schriftliche Frage der Abgeordneten Gökay Akbulut

(Monat Oktober 2023, Arbeits-Nr. 23-10-0536)

Welche Rundschreiben, Empfehlungen, Anwendungshinweise usw. des Bundesministeriums des Innern und für Heimat (BMI) an die Ausländerbehörden bzw. die übergeordneten Landesbehörden gibt es zu der Frage, unter welchen Umständen angesichts des Fach- bzw. Arbeitskräftebedarfs auf das Nachholen eines Visumverfahrens (Aus- und Wiedereinreise mit entsprechendem Visum) verzichtet werden kann, wenn es um die Aufnahme einer (zugesagten) Ausbildung oder Beschäftigung von bereits in Deutschland aufhältigen Personen geht (bitte ausführen), und hat das BMI insbesondere entsprechende Empfehlungen ausgesprochen in Bezug auf die Gruppe der türkischen Staatsangehörigen, die infolge des Erdbebens in der Türkei mit einem zeitlich befristeten Visum eingereist sind und hier eine Ausbildung oder Beschäftigung aufnehmen könnten (bitte mit Datum und im Detail ausführen)?

Antwort der Bundesregierung

Das Bundesministerium des Innern und für Heimat (BMI) hat weder Rundschreiben, Empfehlungen oder Anwendungshinweise an die Ausländerbehörden bzw. die übergeordneten Landesbehörden zu der Frage, unter welchen Umständen angesichts des Fach- bzw. Arbeitskräftebedarfs auf das Nachholen eines Visumverfahrens (Ausund Wiedereinreise mit entsprechendem Visum) verzichtet werden kann, wenn es um die Aufnahme einer (zugesagten) Ausbildung oder Beschäftigung von bereits in Deutschland aufhältigen Personen geht, gegeben, noch hat das BMI entsprechende Empfehlungen in Bezug auf die Gruppe der türkischen Staatsangehörigen, die infolge des Erdbebens in der Türkei mit einem zeitlich befristeten Visum eingereist sind und hier eine Ausbildung oder Beschäftigung aufnehmen könnten, ausgesprochen.


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