Kleine Anfrage: Entwicklung von Mutter-/Vater-Kind-Kuren
Wir fragen nach der Nachfrage nach Mutter-/Vater-Kind-Kuren und nötigen Bau- und Umbaumaßnahmen der Einrichtungen. Die Bundesregierung hat erstmals nach 70 Jahren die Zuschüsse für Bau- und Umbaumaßnahmen für die Einrichtungen des Müttergenesungswerks gestrichen. Unsere Ziele: Streichung skandalisieren und bessere Grundlage zur Begleitung der Haushaltsdebatte schaffen.
Kleine Anfrage:
„Entwicklung von Mutter-/Vater-Kind-Kuren – Kürzungen der staatlichen Zuschüsse und wirtschaftliche Lage der Kureinrichtungen“ (PDF-Datei öffnet sich in einem neuen Fenster)
Antwort der Bundesregierung:
Drucksache 20/9503 (PDF-Datei öffnet sich in einem neuen Fenster)
Mein Kommentar zur Antwort der Bundesregierung:
„Unter der Bundesregierung ist eine bedarfsgerechte und flächendeckende Versorgung für die Zukunft nicht gewährleistet. Nach fast 70 Jahren Förderung durch Bundesmittel, stehen wir vor einer kompletten Streichung der Zuschüsse für Bau- und Umbaumaßnahmen für die Kureinrichtungen. Obwohl das Familienministerium eine Studie in Auftragt gegeben hat, in der auch die problematische wirtschaftliche Lage der Einrichtungen erfasst wurde, offenbart die Bundesregierung in der Antwort auf unsere Anfrage, dass sie keine Kenntnis über die wirtschaftliche Lage der Einrichtungen hat. Das ist äußerst peinlich und einer Bundesregierung nicht würdig.
Ein weiteres großes Problem stellen die viel zu niedrigen Tagessätze dar, die die Einrichtungen von den Krankenkassen erhalten. Um die Versorgung auf Dauer sicherzustellen, ist hier das Bundesgesundheitsministerium gefordert, auf dem Verordnungswege auf angemessene Leistungsentgelte hinzuwirken. Bei den aktuellen Tagessatzverhandlungen, die durch die Träger der Einrichtungen mit den Krankenkassen erfolgen, werden Investitionskosten nicht berücksichtigt. Auch das Krankenhausfinanzierungsgesetz, welches die Finanzierung der Investitionskosten der Krankenhäuser über die Bundesländer regelt, greift nicht für die Vorsorge- und Rehabilitationskliniken.
Die Bundesregierung behauptet in ihrer Antwort, dass die Vergütungssätze auch für Sanierungs- und Instandhaltungsmaßnahmen ausreichen sollen. Das zeigt, wie weit sie von der Realität entfernt ist.
Des Weiteren behauptet sie, dass mit dem GKV-IPReG (gesetzlichen Krankenversicherung Intensivpflege- und Rehabilitationsstärkungsgesetz) vorgesehen ist, das der Grundsatz der Beitragsstabilität nach § 71 SGB V auf Vergütungsverträge für Vorsorge- und Rehaeinrichtungen keine Anwendung findet. Das würde bedeuten, dass die Grundlohnsummensteigerung ausgesetzt werden kann und ausdrücklich darf.
Die Bundesregierung muss ihre Hausaufgaben nachholen, damit eine bedarfsgerechte und flächendeckende Versorgung auch in Zukunft gewährleistet wird! Sie darf diese bedeutsamen Einrichtungen nicht vernachlässigen! Lindners Spardiktat darf von ihren Koalitionspartnern Grüne und SPD nicht einfach hingenommen werden! Dadurch machen sie sich mitverantwortlich für die Folgen des Kaputtsparens.“
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