Woher kommen die Regierungspläne zu Unterhaltskürzungen?


Bundesjustizminister Marco Buschmann von der FDP möchte das Unterhaltsrecht ändern. Unterhaltkürzungen wurden angekündigt. Das sorgt zurecht für viel Kritik und Diskussionen. Deshalb befrage ich die Bundesregierung zur Entstehung dieses Vorhabens:

Schriftliche Frage der Abgeordneten Gökay Akbulut

(Monat August 2023, Arbeits-Nr. 23-08-0297)

Welche Organisationen (Verbände, Vereine, Arbeitskreise, Kanzleien, externe Dritte und sonstige Institutionen) waren an der Erarbeitung (Vorentwürfe, Eckpunkte, Sitzungen, Besprechungen und sonstige Vorarbeiten) der, von Bundesjustizminister Marco Buschmann, angekündigten Reform des Unterhaltsrechts (vgl.: https://www.tagesschau.de/inland/buschmann-unterhaltsrecht-reform-100.html) noch vor der formalen Beteiligung nach § 47 GGO beteiligt und nach welchen Kriterien wurden die Organisationen ausgewählt?

 

Antwort der Bundesregierung

Das Bundesministerium der Justiz (BMJ) arbeitet bereits seit dem Jahr 2014 an einer Reform des Kindesunterhaltsrechts mit dem Ziel, die Betreuungsanteile des mitbetreuenden Elternteils und im Wechselmodell auch unterhaltsrechtlich besser zu berücksichtigen. Dabei standen und stehen die Vertreterinnen und Vertreter des BMJ in fortlaufendem Austausch mit Praktikern, Wissenschaftlern und Verbänden, um einen möglichst breiten Überblick über die Interessen, Problembeschreibungen und Forderungen der Stakeholder zu erhalten und zu bewahren. Diese Erkenntnisse wurden bei der Erarbeitung der Eckpunkte zur Modernisierung des Unterhaltsrechts berücksichtigt, ohne dass damit eine unmittelbare Beteiligung an der Erarbeitung der Eckpunkte verbunden gewesen wäre.

Im Juni 2022 fand ein Expertentreffen im BMJ mit aufgrund ihrer Expertise und Erfahrung auf dem Gebiet des Unterhaltsrechts ausgewählten Expertinnen und Experten aus Anwaltschaft, Richterschaft und Wissenschaft statt, auf dem die Reformansätze des BMJ mit den Expertinnen und Experten fachlich diskutiert wurden.

 

2. Schriftliche Frage der Abgeordneten Gökay Akbulut

(Monat September 2023, Arbeits-Nr. 23-09-0XXX)

Mit welchen Praktiker*innen, Wissenschaftler*innen und Verbänden standen Vertreter*innen des Bundesministeriums der Justiz zur Vorbereitung der Reform des Unterhaltsrechts (vgl. Antwort auf meine Schriftliche Frage mit der Arbeits-Nr. 23-08-0297), noch vor der formalen Beteiligung nach § 47 GGO – innerhalb dieser Legislaturperiode – in Kontakt?

Antwort der Bundesregierung

Zur Vorbereitung der Reform des Unterhaltsrechts hat das Bundesministerium der Justiz (BMJ) seine Vorüberlegungen mit einem ausgewählten Kreis von Experten diskutiert. Hierbei handelte es sich um einen Richter des für das Familienrecht zuständigen Senats des Bundesgerichtshofs, um zwei Vorsitzende Richter von Familiensenaten zweier Oberlandes-gerichte, um ein Mitglied der Unterhaltskommission des Deutschen Familiengerichtstages, um ein Mitglied des Ausschusses Familienrecht im Deutschen Anwaltverein, um eine Professorin der Johann-Wolfgang-Goethe-Universität Frankfurt am Main und um die Referentin und den Referenten, die in der Zeit von 2017 bis 2021 im für das Unterhaltsrecht zuständigen Referat des BMJ tätig waren.

Ferner gab es im Jahr 2022 je ein Treffen mit einer Vertreterin des Verbandes alleinerziehender Mütter und Väter Bundesverband eingetragener Verein (e. V.) und Vertretern des Interessenverbandes Unterhalt und Familienrecht – ISUV e. V. Diese erfolgten im Zuge eines regelmäßig stattfindenden Austauschs. Dabei war im Hinblick auf den Inhalt des Koalitionsvertrags unter anderem auch eine mögliche Reform des Unterhaltsrechts Thema der Gespräche.


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