Kleine Anfrage: Rassismus-Erfahrungen von Familien in Jugend-, Standesämtern und Familiengerichten


Die Bundesregierung hat sich in ihrem Koalitionsvertrag dafür ausgesprochen, Rassismus zu bekämpfen. Mit dieser Kleinen Anfrage fragen wir nach Kenntnissen und Vorhaben der Bundesregierung im Zusammenhang mit Rassismus in Jugendämtern, Standesämtern und Familiengerichten.

Hier die Antwort der Bundesregierung (öffnet sich in einem neuen Fenster).

Bewertung der Antwort:

Die Bundesregierung verschließt Ihre Augen vor rassistischer Diskriminierung bei Ämtern. Von Bürger*innen gemeldete Fälle werden zwar erwähnt, jedoch abschließend als nicht verifiziert abgestempelt. Fälle von rassistischer Diskriminierung, zu denen ausführliche Medienberichte in der Kleinen Anfrage durch uns angegeben wurden, ignoriert die Bundesregierung gänzlich und antwortet, dass ihr keine Erkenntnisse vorliegen – also nicht mal die Erkenntnisse der durch uns verlinkten Berichterstattung. Das ist ein Schlag ins Gesicht der Opfer von rassistischer Diskriminierung. Den Rassismus-Erfahrungen der Opfer muss ernsthaft nachgegangen und die Antidiskriminierungsstellen in aller Hinsicht gestärkt werden! Die Prävention sollte man stärken, indem interkulturelle Schulungen im öffentlichen Dienst obligatorisch angeboten werden!

Durch den § 1597a BGB werden alle Väter, die eine Vaterschaftsanerkennung beantragen und keinen sicheren Aufenthalt in Deutschland haben, unter Generalverdacht gestellt. Die Erhebungen zeigen, dass es keine relevante Anzahl an missbräuchlichen Anträgen von Vaterschaftsanerkennungen gibt. Wir hatten damals gegen die Einführung dieses Paragrafen gestimmt. Nach dieser Erhebung müsste auch der Bundesregierung klar sein, dass dieser Paragraf ersatzlos gestrichen werden muss. Wir werden eine Abschaffung des Paragrafen beantragen.


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