Deutsche Staatsangehörige gefangen in der Türkei


Regelmäßig frage ich ab wie viele deutsche Staatsangehörige in der Türkei festsitzen. Dazu gehören Ausreisesperren, Verhaftungen und regelmäßige Meldepflichten.
U.a. hat der Tagesspiegel dazu berichtet: https://www.tagesspiegel.de/internationales/ausreisesperre-oder-im-gefangnis-zahl-deutscher-haftlinge-in-der-turkei-steigt-9962028.html

 

Schriftliche Frage der Abgeordneten Gökay Akbulut

(Monat Mai 2023, Arbeits-Nr. 23-05-0490)

Wie viele deutsche Staatsangehörige und Menschen mit Aufenthaltstiteln in Deutschland können nach Kenntnis der Bundesregierung aktuell nicht aus der Türkei zurück nach Deutschland, weil sie entweder dort verhaftet, mit einer Ausreisesperre belegt sind oder regelmäßige Meldepflichten nachkommen müssen und wie viele deutsche Staatsangehörige und Menschen mit Aufenthaltstiteln in Deutschland haben nach Kenntnis der Bundesregierung eine Einreisesperre in die Türkei (bitte aufschlüsseln nach Verhaftungen, Ausreisesperren, regelmäßigen Meldepflichten, Einreisesperren und Delikten bzw. Deliktsgruppen)?

 

Antwort der Bundesregierung

Der Bundesregierung sind derzeit 66 Fälle von Ausreisesperren gegen deutsche Staatsangehörige in der Türkei bekannt. In der Regel sind diese mit wöchentlichen Meldepflichten verbunden. Nach Kenntnis der Bundesregierung befinden sich zudem derzeit insgesamt 64 deutsche Staatsangehörige in der Republik Türkei in Haft.

Bestehende Ausreisesperren stützen sich nach Kenntnis der Bundesregierung in 17 Fällen auf Vorwürfe von Straftaten gegen das Leben oder die körperliche Unversehrtheit, in elf Fällen auf Vorwürfe von Eigentumsstraftaten, in drei Fällen auf Vorwürfe von Straftaten gegen die sexuelle Selbstbestimmung, in sechs Fällen auf Vorwürfe von Betäubungsmittelstraftaten, in sechs Fällen auf Vorwürfe von Verletzungen der persönlichen Ehre und in 26 Fällen auf Vorwürfe unter Antiterrorgesetzen.

Die Inhaftierung deutscher Staatsangehöriger stützt sich nach Kenntnis der Bundesregierung in 14 Fällen auf Vorwürfe von Straftaten gegen das Leben oder die körperliche Unversehrtheit, in 15 Fällen auf Vorwürfe von Eigentumsstraftaten, in sechs Fällen auf Vorwürfe von Straftaten gegen die sexuelle Selbstbestimmung, in 17 Fällen auf Vorwürfe von Betäubungsmittelstraftaten und in 13 Fällen auf Vorwürfe unter Antiterrorgesetzen.

Abweichungen dieser Aufschlüsselung von den o.g. Gesamtzahlen ergeben sich daraus, dass in manchen Fällen Personen mit mehreren Tatvorwürfen konfrontiert sind.

Bislang hat die Bundesregierung im laufenden Jahr von 23 Einreiseverweigerungen gegen deutsche Staatsangehörige Kenntnis erhalten. Die Bundesregierung erfährt von den Ein- und Ausreisesperren sowie den Verhaftungen deutscher Staatsangehöriger zugrundeliegenden Strafvorwürfen in erster Linie durch die Angaben der Betroffenen oder ihrer Familienangehörigen. Dabei lassen sich etwaige Angaben zu den Tatvorwürfen oft nicht zweifelsfrei überprüfen.

Über Personen mit gewöhnlichem Aufenthalt in Deutschland, die nicht die deutsche Staatsangehörigkeit haben, führt die Bundesregierung keine Statistiken im Sinne der Fragestellung.


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