Rückforderungen von Corona-Soforthilfen in Baden-Württemberg


Die Corona-Soforthilfe war ein Rettungsanker für viele Unternehmen und Solo-Selbständige. Im März 2020 erklärte der damalige Finanzminister Olaf Scholz, Selbständigen mit einem Zuschuss helfen zu wollen. Es ging nicht um einen Kredit. Darauf haben sich viele Solo-Selbständige verlassen. Das war ein großer Vertrauensbruch.

Die Solo-Selbständigen sind die Verlierer der Pandemie. Ihre Armutsquote ist von 13 auf 46% gestiegen (Armutsbericht 2022). Vor allem Solo-Selbstständige aus Kunst und Kultur haben immer noch mit den wirtschaftlichen Folgen der Pandemie zu kämpfen. Deshalb sollte geprüft werden, ob man nicht bei ihnen auf eine Rückzahlung verzichten kann.

In manchen Fällen ist es klar, dass vorsätzlich zu viel in Anspruch genommene Hilfen zurückgezahlt werden müssen. Aber in der derzeitigen wirtschaftlichen Lage darf dies nicht um jeden Preis geschehen.

In fällen bei denen es um eindeutigen Betrug geht, sind Strafanzeigen die selbstverständliche Konsequenz.

Um einen besseren Überblick über die Rückforderungen von Corona-Soforthilfen in Baden-Württemberg zu erhalten habe ich die Bundesregierung befragt:

 

Schriftliche Frage der Abgeordneten Gökay Akbulut

(Monat März 2023, Arbeits-Nr. 23-03-0074)

Welche Rückforderungen von Corona-Soforthilfen hat es in Baden-Württemberg bisher gegeben (bitte auflisten, welche Summe insgesamt zurückgefordert wurde; wie viele Personen einen Rückforderungsbescheid erhalten haben; gegen wie viele Personen, ein Strafverfahren wegen nicht gezahlter Rückforderung eingeleitet worden ist)?

 

Antwort der Bundesregierung

In den zwischen dem Bund und den Ländern zur Durchführung der Corona-Soforthilfen für Soloselbständige und kleine Unternehmen abgeschlossenen Verwaltungsvereinbarungen ist vorgesehen, dass die Länder jeweils einen Schlussbericht über die ausgezahlten Bundesmittel vorlegen. Die abschließende Schlussberichterstattung der Länder an den Bund erfolgt nach Abschluss des Programms sowie den noch durchzuführenden Kontrollmaßnahmen. Im Rahmen des verpflichtenden Rückmeldeverfahrens in Baden-Württemberg wurden alle Soforthilfe-Empfänger schriftlich zur selbständigen Prüfung der Antragsvoraussetzungen und Mittelverwendung aufgefordert.

Mit Stand vom 31. Dezember 2022 wurden dem Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz aus Baden-Württemberg für die Corona-Soforthilfe 45.239 Rückzahlungen mit einem Rückzahlungsvolumen in Höhe von 263.285.761 Euro mitgeteilt.

Im Rahmen der Gewährung der Corona-Soforthilfe wurden 1.550 Strafanzeigen von Baden-Württemberg mitgeteilt, die in der Regel aufgrund von Hinweisen zur missbräuchlichen Antragstellung eingeleitet wurden und nicht auf nicht gezahlte Rückforderungen zurückzuführen sind. Nicht fristgerecht gezahlte Rückforderungen lösen zunächst weitere Vollstreckungsmaßnahmen der Bewilligungsstellen aus.

 

Zeitungsartikel zu dieser Anfrage/Antwort:
u.a.: Stuttgarter Nachrichten: „Erst rund die Hälfte der Coronahilfen zurückgezahlt“


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