Wahlkampfauftritte der türkischen Regierung in Deutschland

Im Vorfeld der anstehenden Parlaments – und Präsidentschaftswahlen in der Türkei gab es bereits umstrittene Wahlkampfauftritte von Vertretern der türkischen Regierung in Deutschland. Deshalb befrage ich die Bundesregierung dazu in der Fragestunde:

 

Mündliche Frage der Abgeordneten Gökay Akbulut

(Fragestunde vom 29.März 2023, Frage 54)

Welche Erkenntnisse hat die Bundesregierung über geplante Wahlkampfauftritte von Vertreterinnen und Vertretern der türkischen Regierung in Deutschland im Vorfeld der anstehenden Parlaments – und Präsidentschaftswahlen in der Türkei, und welche Gespräche oder Absprachen gab es diesbezüglich mit der türkischen Seite?

 

Antwort der Bundesregierung

Die Bundesregierung hat keine Erkenntnisse im Sinne der Fragestellung. Die Bundesregierung hat im Jahr 2017 und erneut im Jahr 2022 alle diplomatischen Vertretungen in Berlin darauf hingewiesen, dass Auftritte ausländischer Amts- und Mandatsträger bei Veranstaltungen in Deutschland, die sich an die Zielgruppe der im Bundesgebiet ansässigen Wahlberechtigten des auswärtigen Staates richten, der Genehmigung der Bundesregierung bedürfen, und dass – außer im Falle von Mitgliedstaaten der Europäischen Union – diese Genehmigung grundsätzlich nicht erteilt wird, wenn der Auftritt in einem Zeitraum von weniger als drei Monaten vor dem Termin von Wahlen oder Volksbefragungen und Abstimmungen des auswärtigen Staates liegt. Dies wurde seitens der Bundesregierung darüber hinaus auch in Gesprächen mit türkischen Ansprechpartnerinnen und Ansprechpartnern erläutert.



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