Einseitiger Waffenstillstand in Kurdistan: Eine Chance für eine nachhaltige Lösung des Konflikts?


Die Gemeinschaft der Gesellschaften Kurdistans (KCK), eine Dachorganisation, der auch die Arbeiterpartei Kurdistans (PKK) angehört, hat aufgrund des Erdbebens im syrisch-türkischen Grenzgebiet dazu aufgerufen, die Kämpfe gegen türkische Stellungen einzustellen. Könnte dies eine Chance für eine nachhaltige Lösung des Konflikts zwischen den Konfliktparteien sein und welche Rolle könnte dabei die Bundesregierung übernehmen? Dazu befrage ich die Bundesregierung:

 

Schriftliche Frage der Abgeordneten Gökay Akbulut

(Monat Februar 2023, Arbeits-Nr. 23-02-0440)

Welche Schlussfolgerungen für ihre Türkei-Politik, insbesondere ihre diesbezügliche Kommunikation mit der türkischen Regierung, zieht die Bundesregierung aus dem Umstand, dass die Gemeinschaft der Gesellschaften Kurdistans (KCK), eine Dachorganisation, der auch die Arbeiterpartei Kurdistans (PKK) angehört, auf Grund des Erdbebens im syrisch-türkischen Grenzgebiet dazu aufgerufen hat, die Kämpfe gegen türkische Stellungen einzustellen (vgl.: https://www.zeit.de/politik/2023-02/tuerkei-pkk-operation-recep-tayyip-erdogan-erdbeben) und inwieweit bestehen aktuell Chancen für eine nachhaltige Lösung des Konflikts zwischen den Konfliktparteien, die die Bundesregierung wirksam unterstützen könnte?

 

Antwort der Bundesregierung

Der Bundesregierung sind Pressemeldungen bekannt, denen zufolge die Terrororganisation PKK am 10. Februar 2023 eine temporäre und an Bedingungen geknüpfte Aussetzung ihrer Angriffe auf dem Gebiet der Türkei angekündigt hat. Trotz dieser Erklärung geht von der Organisation weiterhin grundsätzlich eine erhebliche Bedrohung für die Sicherheit der Türkei und ihrer Bevölkerung aus.

Die Bundesregierung setzt sich weiterhin dafür ein, dass die Türkei im Kampf gegen den Terrorismus verhältnismäßig vorgeht und ihren internationalen Verpflichtungen, einschließlich der Europäischen Menschenrechtskonvention, nachkommt.


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