Humanitäres Aufnahmeprogramm und Härtefallregelung für Betroffene vom Erdbeben im türkisch-syrischen Grenzgebiet nötig!

Nach Einschätzung der Weltgesundheitsorganisation (WHO) sollen bis zu 23 Millionen Menschen von dem Erdbeben im türkisch-syrischen Grenzgebiet betroffen sein. Ich befrage die Bundesregierung nach Überlegungen für ein humanitäres Aufnahmeprogramm für die Betroffenen. Viele Betroffene haben Verwandte und Freunde in Deutschland, die sie gerne aufnehmen würden.
Außerdem frage ich nach den Auswirkungen auf das Spracherfordernis beim Ehegattennachzug für Antragstellende aus den betroffenen Regionen (etwa im Sinne eines Härtefalls).

 

Schriftliche Frage der Abgeordneten Gökay Akbulut

(Monat Februar 2023, Arbeits-Nr. 23-02-0196)

Welche Auswirkungen hat das Erdbeben in der Türkei auf das Erfordernis von Sprachnachweisen beim Ehegattennachzug für Antragstellende aus der betroffenen Region in der Türkei und Syrien (etwa im Sinne eines Härtefalles) und welche Überlegungen gibt es, ein humanitäres Aufnahmeprogramm für von dieser Katastrophe betroffene Menschen zu schaffen?

 

Antwort der Bundesregierung

Das Auswärtige Amt hat seine Visastellen angewiesen, Anträge von türkischen und syrischen Antragstellenden aus den vom Erdbeben betroffenen Regionen prioritär zu behandeln und Ausnahmetatbestände für gesetzlich erforderliche Sprachnachweise gem. § 30 Abs. 1 S. 3 Nr. 6 Aufenthaltsgesetz unter besonderer Berücksichtigung der Situation vor Ort zu prüfen.

Auch im Rahmen des humanitären Aufnahmeprogramms in Umsetzung der EU-Türkei-Erklärung werden syrische Staatsangehörige, die vom Erdbeben betroffen sind, soweit möglich, prioritär berücksichtigt. Zusätzliche humanitäre Aufnahmeprogramme sind derzeit nicht vorgesehen.

Der Fokus liegt aktuell auf der raschen Unterstützung vor Ort sowie auf der Erleichterung der Einreise und des kurzzeitigen Aufenthalts für Personen mit familiären Bindungen nach Deutschland.



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