Fahrtkostenzuschuss für Integrationskursteilnehmende als Vorschuss!


Mündliche Frage der Abgeordneten Gökay Akbulut

(Fragestunde vom 25.Januar 2023, Frage 56)

Hat die Bundesregierung Erkenntnisse zu dem mir bekannt gewordenen Umstand, dass Teilnehmende von (verpflichtenden) Integrationskursen zum Teil in finanzielle Schwierigkeiten geraten, weil sie die Fahrtkosten zum Kursort verauslagen müssen und den Fahrtkostenzuschuss gem. § 4a Integrationskursverordnung nicht als Vorschuss erhalten, wenn ja, welche, und welche Möglichkeiten sieht die Bundesregierung, auch Teilnehmenden von Integrationskursen den Fahrtkostenzuschuss als Vorschuss zu gewähren, wie es etwa bei Teilnehmenden von beruflichen Weiterbildungsmaßnahmen durch die Jobcenter möglich ist (vgl. § 42 SGB I)?

 

Antwort der Bundesregierung

Der Bundesregierung liegen hierzu keine Erkenntnisse vor. Die Fahrtkostenerstattung für die Teilnahme am Integrationskurs knüpft an die Teilnahme und damit an die tatsächliche Anwesenheit im Kurs an („sofern sie am Kurs teilnehmen“ § 4a Integrationskursverordnung). Diese Regelung wird derzeit durch die Gewährung einer Fahrtkostenpauschale für Anwesenheitstage und entschuldigte Fehltage umgesetzt. Die einem Teilnahmeberechtigten bewilligten Fahrtkosten werden dem Kursträger zusammen mit der Abrechnung eines Kursabschnittes von Amts wegen ausbezahlt. Die Kursträger sind verpflichtet an die entsprechenden Teilnahmeberechtigten den errechneten Fahrtkostenbetrag gemäß Abrechnungsbogen unverzüglich auszuzahlen, so dass bislang noch keine Notwendigkeit aufgetreten ist, dieses Verfahren zu hinterfragen und zu ändern.


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