Befragung zu möglicher Auslieferung von Attila Hildmann


Schriftliche Frage der Abgeordneten Gökay Akbulut

(Monat Dezember 2022, Arbeits-Nr. 22-12-0228)

Wurden türkische Behörden von deutscher Seite über den Aufenthaltsort des rechtsextremen Verschwörungstheoretikers Atilla Hildmanns bereits informiert, da die Bundespolizei offenbar inzwischen Hinweise zu Hildmanns türkischer Adresse erhalten hat (vgl. https://www.stern.de/gesellschaft/attila-hildmann–der-stern-spuert-denantisemiten- in-der-tuerkei-auf-32848726.html), und welche Rückmeldung gab es im Nachgang von zuständigen türkischen Stellen mit Blick auf ein mögliches Auslieferungsverfahren?

 

Antwort der Bundesregierung

Die Frage bezieht sich auf konkrete Maßnahmen in einem Ermittlungsverfahren der Generalstaatsanwaltschaft Berlin. Zu auf Landesebene geführten Verfahren nimmt die Bundesregierung aufgrund der vom Grundgesetz vorgegebenen Kompetenzordnung grundsätzlich keine Stellung. Daneben äußert sich die Bundesregierung auch nicht zu Einzelheiten von laufenden Rechtshilfeersuchen und Fahndungsmaßnahmen, um deren Durchführung nicht zu gefährden.

Zur Frage eines offiziellen Kontaktes der Bundesregierung mit den türkischen Behörden kann ebenfalls keine Auskunft erteilt werden. Gerade bei der Zusammenarbeit in Angelegenheiten der Strafrechtshilfe ist die international praktizierte Vertraulichkeit des Verfahrens Voraussetzung für zukünftige effektive Zusammenarbeit. Trotz der grundsätzlichen verfassungsrechtlichen Pflicht der Bundesregierung, Informationsansprüche des Deutschen Bundestages zu erfüllen, tritt hier deshalb nach sorgfältiger Abwägung der betroffenen Belange das Informationsinteresse des Parlaments hinter den berechtigten Interessen an einer effektiven Zusammenarbeit in Belangen der Strafverfolgung zurück. Das Interesse Deutschlands an der Gewährleistung einer funktionstüchtigen internationalen Zusammenarbeit in Strafsachen leitet sich aus dem Rechtsstaatsprinzip ab und hat damit ebenfalls Verfassungsrang.


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